Nicht alle Schüler dürfen arbeiten: Vor dem 13. Geburtstag darf gar kein Job angenommen, und bis zum Erreichen der Volljährigkeit muss immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Zwischen dem 13. und 15. Geburtstag dürfen Jugendliche nur Dienstleistungen in Privathaushalten wie z. B. Babysitten oder Rasenmähen übernehmen. Doch es gibt noch eine Reihe weiterer Punkte zu beachten, wenn so ein Ferienjob rechtlich reibungslos ablaufen soll.
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