153.500 Ehen wurden in Deutschland, dem statistischen Bundesamt zur Folge durch richterlichen Beschluss geschieden. In Deutschland bedarf eine Ehescheidung des Beschlusses eines Familiengerichts. Das bedeutet, dass jede Scheidung, bevor sie rechtskräftig werden kann, vor ein entsprechendes Gericht gehen muss. Dazu muss ein Scheidungsantrag gestellt werden. Für diesen besteht nach deutschem Recht nach wie vor Anwaltspflicht – das bedeutet, dass ein Anwalt die Scheidung bei Gericht für eine der beiden Parteien einreichen muss. Alles in allem ist eine Ehescheidung also mit einer ganzen Reihe von Kosten im Rahmen des Scheidungsprozesses verbunden.
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