Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme ausschließlich im Falle des Todes des Versicherten aus, und zwar an die im Vertrag begünstigten Personen. Dabei kann es sich um den Ehe- bzw. Lebenspartner, aber auch um andere Familienangehörige, Freunde, Geschäftspartner oder Unternehmen handeln. Aufgrund dieser Eigenschaft wird die Risikolebensversicherung auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet.
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Mit einer Risikolebensversicherung (Risiko-LV) schützen Hauptverdiener ihre Famile: Ehepartner, Lebenspartner und Kinder sind im Todesfall finanziell abgesichert (siehe auch: Hinterbliebenenschutz mittels Risikolebensversicherung). Das Problem: Wer schon krank ist, bekommt möglicherweise keine Risiko-LV bei einer deutschen Versicherung. Die vermeintliche Lösung: Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Gesundheitsprüfung. Ob und bei wem dies sinnvoll ist, lesen Sie in diesem Ratgeber.
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