Etwa 16,5 Millionen Deutsche „riestern“, um im Alter ihre Rente aufzubessern und weil sie wissen, dass der Staat auf dieses Geld nicht zugreifen darf. Doch was passiert, wenn jemand eine Privatinsolvenz beantragt hat und der Insolvenzverwalter auf den Rückkaufswert zugreifen will? Ein kürzlich ergangenes höchstrichterliches Urteil dürfte viele überschuldete Riester-Sparer beruhigen.
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Am 1. Juni 2017 haben die Bundestagsangeordneten der Großen Koalition dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz; BRSG) zugestimmt. Die Bundesregierung hat dieses Vorgaben vorangetrieben, da auch dem Letzten aufgefallen sein wird, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der heutigen und Form und als einzige Rentenzahlung für viele Menschen nicht mehr ausreichen wird, um ihre Grundbedürfnisse im Rentenalter zu decken. Ziel war es deshalb, die betriebliche Altersversorgung möglichst weit zu verbreiten, sodass sie auf freiwilliger Basis auch in kleinen Betrieben und unter Beschäftigten mit geringen Einkommen Lücken in der Alterssicherung schließt.
Es sind einerseits mittlerweile viele Millionen Bundesbürger, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Dennoch gibt es auf der anderen Seite insbesondere viele Familien, welche die staatliche Förderung bisher nicht nutzen. Nahezu alle Experten sind sich einig, dass es sich dabei definitiv um viel verschenktes Geld handelt. Zumal durch die staatlichen Zulagen insbesondere bei den aktuell extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen eine durchaus rentable Form des Sparens genutzt werden kann.