Seit Ende 2007 ist sie schon in Kraft und wurde von den privaten Bankkunden bislang eher nebenbei wahrgenommen: die Payment Services Directive, in Deutschland besser bekannt unter der Bezeichnung Zahlungsdiensterichtlinie. Ihr Nachfolger, die zweite Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) mit der formellen Bezeichnung EU 2015/2366 ist seit dem 13. Januar 2018 für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gültig, zu dem die EU-Mitgliedsstaaten sowie die in der europäischen Freihandelszone European Free Trade Association (EFTA) zusammengeschlossenen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören.
PSD2 soll in der aktuellen Version für einen sichereren und innovativeren Zahlungsverkehr in Europa sorgen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der Verbraucher, die per Online-Banking ihre Rechnungen begleichen. Außerdem sollen modernere Zahlungsmethoden gefördert und grenzüberschreitende Zahlungen noch stärker abgesichert werden.
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