Seit Ende 2007 ist sie schon in Kraft und wurde von den privaten Bankkunden bislang eher nebenbei wahrgenommen: die Payment Services Directive, in Deutschland besser bekannt unter der Bezeichnung Zahlungsdiensterichtlinie. Ihr Nachfolger, die zweite Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) mit der formellen Bezeichnung EU 2015/2366 ist seit dem 13. Januar 2018 für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gültig, zu dem die EU-Mitgliedsstaaten sowie die in der europäischen Freihandelszone European Free Trade Association (EFTA) zusammengeschlossenen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören.
PSD2 soll in der aktuellen Version für einen sichereren und innovativeren Zahlungsverkehr in Europa sorgen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der Verbraucher, die per Online-Banking ihre Rechnungen begleichen. Außerdem sollen modernere Zahlungsmethoden gefördert und grenzüberschreitende Zahlungen noch stärker abgesichert werden.
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Schätzungsweise mehr als 15 Millionen Bundesbürger nutzen will mittlerweile für Überweisungen und sonstige Transaktionen das Online-Banking. Neben der persönlichen Identifikationsnummer, auch besser bekannt unter dem Kürzel PIN, ist vor allem die Transaktionsnummer (TAN) ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts. Ohne PIN und TAN würde Online-Banking nicht funktionieren, so aber handelt es sich um eine sehr sichere Angelegenheit.
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