Jedes Jahr werden in Deutschland etwa drei Millionen Lebensversicherungen gekündigt, nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind allein 2015 etwa 13,1 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt worden.
Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Wie sich einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entnehmen lässt, greifen Versicherer beim Abschluss von Lebensversicherungen gern doppelt zu, wenn es um die Zahlung von Provisionen geht (Az. 20 U 201/15 vom 2. September 2016). Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten hatten gegen die in Köln ansässige HDI Lebensversicherung AG geklagt. Der Versicherer hatte einige Klauseln in seine Versicherungsverträge eingebaut, die seine Kunden unangemessen benachteiligten. Dabei ging es z. B. um die Ermittlung der Rückkaufkosten bei einer vorzeitigen Kündigung und die Berechnung des Vertragsguthabens oder der prämienfreien Rente. Im Zentrum stand die Frage, ob die Beklagte zusätzlich zur Verteilung der Abschlusskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren ihren Kunden weitere Abschlusskosten aufbürden darf.
Lange Jahre waren in Deutschland Lebensversicherungen eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge. Doch seit der Finanzkrise sind Lebensversicherungen nicht mehr so attraktiv wie in früheren Jahren, da die Zinsen mittlerweile auf dem Tiefpunkt angelangt sind. Dadurch ist auch ungewiss, in welcher Höhe die Rückzahlung ausfallen wird. Die Lebensversicherung ist ein Finanzmodell aus vergangenen Zeiten, wo eine Police noch eine sichere Geldanlage darstellte. Die Assekuranzen hatten keine Problem Mittel zu erwirtschaften, um die Kunden langfristig bedienen zu können. Ab 2002 bemerkten die Assekuranzen Einbrüche in den Abschlüssen, welches sich auf der Abschaffung des Steuerprivilegs begründete.