Jeder Jahreswechsel bringt Veränderungen mit sich. Das gilt auch für die Versicherungsbranche. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, auf die sich Verbraucher und Assekuranzen einstellen müssen.
Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa drei Millionen Lebensversicherungen gekündigt, nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind allein 2015 etwa 13,1 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt worden.
Lebensversicherungen sind tot, es leben die Indexpolicen. Das ist in etwa die Losung, die zahlreiche Versicherungsvermittler bei ihren Kunden seit einigen Monaten verbreiten. Doch was ist dran an diesem Produkt? Und was sind Indexpolicen überhaupt?
Wie sich einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entnehmen lässt, greifen Versicherer beim Abschluss von Lebensversicherungen gern doppelt zu, wenn es um die Zahlung von Provisionen geht (Az. 20 U 201/15 vom 2. September 2016). Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten hatten gegen die in Köln ansässige HDI Lebensversicherung AG geklagt. Der Versicherer hatte einige Klauseln in seine Versicherungsverträge eingebaut, die seine Kunden unangemessen benachteiligten. Dabei ging es z. B. um die Ermittlung der Rückkaufkosten bei einer vorzeitigen Kündigung und die Berechnung des Vertragsguthabens oder der prämienfreien Rente. Im Zentrum stand die Frage, ob die Beklagte zusätzlich zur Verteilung der Abschlusskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren ihren Kunden weitere Abschlusskosten aufbürden darf.
Sie sind der Deutschen liebstes (Finanz-) Kind, die Lebensversicherungen. So belegen es auch die Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (gdv): 2014 betrug der Gesamtbestand an laufenden Lebensversicherungen im engeren Sinne 88,3 Millionen Stück. Bei einer Einwohnerzahl von 81,2 Millionen ist das eine interessante Summe, zu der jedes Jahr mehr als fünf Millionen Neuverträge hinzukommen. Ist also die Lebensversicherung DER Schlüssel für die private Altersvorsorge der Bundesbürger?
Schon jetzt sind viele Anleger und Sparer, die sich für eine Kapitallebensversicherung entschieden haben, aufgrund der in der Vergangenheit deutlich gefallen Renditen oftmals nicht zufrieden mit diesem Produkt. In diesem Jahr (2015) sind die Garantiezinsen auf ein Rekordtief von 1,25 Prozent gefallen und auch die Überschussbeteiligung wurde in der jüngeren Vergangenheit bei immer mehr Lebensversicherern reduziert. Jetzt soll eine ab Januar 2016 geltende strengere EU-Vorschrift dafür sorgen, dass Lebensversicherer krisenfester gemacht werden. Dies allerdings wird nach Meinung vieler Experten dazu führen, dass die Rendite der Lebensversicherungen noch weiter sinken könnte.
Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme ausschließlich im Falle des Todes des Versicherten aus, und zwar an die im Vertrag begünstigten Personen. Dabei kann es sich um den Ehe- bzw. Lebenspartner, aber auch um andere Familienangehörige, Freunde, Geschäftspartner oder Unternehmen handeln. Aufgrund dieser Eigenschaft wird die Risikolebensversicherung auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet.