Seit dem 1. April 2015 sind neue gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft getreten. Kurzzeitkennzeichen sind für Überführung-, Prüfungs- und Probefahrten eingeführt worden. Das Kurzzeitkennzeichen darf dabei nur an einem einzigen Fahrzeug genutzt werden. Kurzzeitkennzeichen haben eine maximale Gültigkeit von 5 Tagen, was auch an den gelben Kennziffern auf der rechten Seite des Kurzzeitkennzeichens zu erkennen ist.
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