Die Neuigkeiten wurden von vielen gesetzlich versicherten Patienten zum Teil irritiert aufgenommen: Kaum war das neue Jahr angebrochen, wurde die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen – wie auch in den Jahren davor – nach unten korrigiert. Hintergrund dafür war die Tatsache, dass es hier zu mehreren Fusionen und Zusammenschlüssen kam, die die Existenz einiger kleinerer Krankenkassen obsolet machten.
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Es könnte der Anfang vom Ende der ruhmreichen Familienversicherung sein, was den Beziehern von Arbeitslosengeld II zum 01. Januar 2016 an droht. Der Gesetzgeber ist nämlich der Meinung, das sich mit einer Veränderung in der GKV-Finanzstruktur die Anträge schneller und unbürokratischer abarbeiten lassen und die Verfahren in der Folge dann beschleunigt werden.
Hierzulande herrscht bei den meisten Bürgern die Meinung vor, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist, falls man einmal privat krankenversichert war. So pauschal ist diese Annahme allerdings falsch, denn es gibt sowohl für Selbstständige und Freiberufler als auch für Angestellte und Studenten durchaus in manchen Fällen die Möglichkeit, in das gesetzliche Krankenversicherungssystem zurückzukehren.