Jeder Jahreswechsel bringt Veränderungen mit sich. Das gilt auch für die Versicherungsbranche. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, auf die sich Verbraucher und Assekuranzen einstellen müssen.
Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Ein Auto ist schon lange nicht mehr nur ein Luxusgegenstand, sondern ein Gebrauchsgegenstand. Private Unternehmungen und berufliche Aufgaben sind ohne die Motorisierung nicht denkbar und in nicht wenigen Haushalten stehen heutzutage mindestens zwei Autos. Wer nicht mobil ist, bleibt zurück – noch nie zuvor waren auf Deutschlands Straßen so viele Fahrzeuge unterwegs wie heute.
Noch nie zuvor war der Unterhalt eines Wagens aber auch so teuer wie heute – die Statistik zeigt: In den letzten Jahrzehnten sind sowohl Versicherungsbeiträge als auch die Unterhaltskosten insgesamt in die Höhe geschossen.
Wer in Deutschland ein Auto hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Doch wie bei allen anderen Versicherungsarten ergibt sich auch hier ein Einsparpotenzial. Die meisten Kfz-Versicherungen sind zum 31. Dezember eines Kalenderjahres kündbar, der 30. November ist in diesen Fällen der späteste Kündigungstermin. Um hinsichtlich des eigenen Stichtags Klarheit zu erlangen, hilft nur der Blick in den Versicherungsvertrag. Außer einer Kündigung kommt auch eine Änderung der Konditionen in Betracht. So lassen sich pro Jahr leicht einige hundert Euro sparen.
Seit dem 1. April 2015 sind neue gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft getreten. Kurzzeitkennzeichen sind für Überführung-, Prüfungs- und Probefahrten eingeführt worden. Das Kurzzeitkennzeichen darf dabei nur an einem einzigen Fahrzeug genutzt werden. Kurzzeitkennzeichen haben eine maximale Gültigkeit von 5 Tagen, was auch an den gelben Kennziffern auf der rechten Seite des Kurzzeitkennzeichens zu erkennen ist.