Dieses Szenario kommt auf deutschen Straßen leider immer wieder vor: Wenn dichter Nebel oder Staubstürme die Sicht der Autofahrer extrem einschränken oder aber ein plötzlicher Wintereinbruch die Fahrbahnen zu Rutschflächen macht, können Massenkarambolagen passieren. In der Vergangenheit kam zu den psychischen und physischen Folgen der Beteiligten dann noch eine komplizierte Schadensregulierung hinzu, die die Zahlung der Versicherungsleistungen verzögerte. Damit ist seit einiger Zeit Schluss: Seit November 2015 werden bei Massenunfällen die Schäden aufgrund eines Beschlusses des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach einem vereinfachten Verfahren reguliert. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich aufgrund des bei einem Massenunfall entstehenden Chaos‘ der genaue Unfallverlauf kaum rekonstruieren und sich deshalb die Schuldfrage nicht sicher beantworten lässt.
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