Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die juristisch zum großen Teil einer Ehe entspricht. Daraus ergibt sich – wie im verhandelten Fall – zwangsläufig ein Regelungsbedarf für die Situation, dass einer der Partner verstirbt. Am 26. April 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über Klage zu entscheiden, bei der es um die Auszahlung einer privaten Hinterbliebenenrente ging (Az. IV ZR 126/16).
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