Die islamistisch motivierten Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris lösten bei der EU Betriebsamkeit aus: Schon Ende 2015 wurde der Vorschlag der EU-Kommission bekannt, eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung auszuarbeiten; im Februar 2016 stellte sie einen Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vor. Dieser beinhaltete auch die deutliche Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, die Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie bis Ende 2016 durchzuführen. Das hat Deutschland nicht ganz geschafft: Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwG) ist am 23. Juni 2017 in Kraft getreten.
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