Ein Trend im Reisebereich besteht darin, dass immer mehr Bundesbürger ihren Urlaub im eigenen Land, also in Deutschland, verbringen. Zu den weiterhin sehr beliebten Urlaubsländern zählen zudem Spanien, Italien und Frankreich. In all diesen Staaten ist der Euro die gesetzliche Währung, sodass kein Tausch in eine Fremdwährung notwendig ist. Nach wie vor gibt es allerdings auch zahlreiche Bundesbürger, die gerne in weiter entfernte Länder außerhalb der Eurozone verreisen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, zumindest einen kleineren Betrag der jeweiligen Fremdwährung in der Tasche zu haben. Taxi, Snacks für unterwegs, der Mietwagen und andere kleinere Ausgaben können nämlich trotz des Zeitalters von Kreditkarten oftmals nur mit Bargeld bezahlt werden. Daher stellt sich für Urlauber die Frage, wo und wie sie am günstigsten Geld für den Urlaub wechseln können.
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Seit Ende 2007 ist sie schon in Kraft und wurde von den privaten Bankkunden bislang eher nebenbei wahrgenommen: die Payment Services Directive, in Deutschland besser bekannt unter der Bezeichnung Zahlungsdiensterichtlinie. Ihr Nachfolger, die zweite Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) mit der formellen Bezeichnung EU 2015/2366 ist seit dem 13. Januar 2018 für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gültig, zu dem die EU-Mitgliedsstaaten sowie die in der europäischen Freihandelszone European Free Trade Association (EFTA) zusammengeschlossenen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören.
PSD2 soll in der aktuellen Version für einen sichereren und innovativeren Zahlungsverkehr in Europa sorgen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der Verbraucher, die per Online-Banking ihre Rechnungen begleichen. Außerdem sollen modernere Zahlungsmethoden gefördert und grenzüberschreitende Zahlungen noch stärker abgesichert werden.