Zu einer Berufskrankheit kann es schnell kommen, sie muss nicht erst über Jahre hinweg „erworben“ werden: Ein schwerer Sturz auf der Baustelle kann genügen, damit die Arbeit im ausgeübten Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist. Doch ab wann gilt eine Krankheit als Berufskrankheit und ab welchem Zeitpunkt haben Beschäftigte Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
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Die Zeitschrift Öko-Test hat sich in ihrer Ausgabe Juli 2016 den Möglichkeiten gewidmet, die Verbraucher außer der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben, um sich für den Fall abzusichern, nicht mehr arbeiten zu können. Das betrifft derzeit immerhin 25 % aller Arbeitnehmer. Viele von ihnen können nur noch weniger als drei Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen und erhalten deshalb die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente; ist eine Berufstätigkeit noch bis zu sechs Stunden täglich möglich, wird eine halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Rentner, die auf dieser Grundlage Geld erhalten, verfügen im Durchschnitt über 719 Euro pro Monat. Dass hier eine Vorsorge sinnvoll ist, leuchtet ein.