Wohl kaum einem Finanzprodukt haftet derart hartnäckig der Ruf eines völlig aus der Mode gekommenen Sparmodells an wie dem Bausparvertrag – gleichzeitig hat sich aber auch kaum ein Finanzprodukt über die Jahre und Jahrzehnte hinweg so erfolgreich am Markt gehalten. Bausparverträge – der Name sagt es schon – werden in erster Linie von Verbrauchern und Sparern genutzt, die den Traum vom Eigenheim realisieren möchten. Die Statistik zeigt deutlich: Die Verbraucher schließen auch 2017 immer noch in großer Zahl neue Bausparverträge ab und viele Haushalte sind bereits durch mindestens einen aktiven Bausparvertrag mit einer Bausparkasse verbunden.
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Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen hat es in sich: Mit den Aktenzeichen XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 haben die Richter erst letzte Woche entschieden, dass alte Bausparverträge auch gegen den Willen der Bausparer von der Bausparkasse selbst gekündigt werden dürfen. Das ärgert vor allem fleißige Sparer, denn die zum Teil extrem günstigen Konditionen der Verträge wurden immer öfter zum regulären Sparen genutzt – und nicht zum Finanzieren von Bauvorhaben.
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