Dass ein Gerüst vor dem Haus die Gefahr eines Einbruchs erhöht, klingt für alle logisch. Aber müssen Versicherungsnehmer der Hausratversicherung nun auch mitteilen, dass das Gebäude eingerüstet wurde?
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Dass ein Gerüst vor dem Haus die Gefahr eines Einbruchs erhöht, klingt für alle logisch. Aber müssen Versicherungsnehmer der Hausratversicherung nun auch mitteilen, dass das Gebäude eingerüstet wurde?
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