Ein Auto ist schon lange nicht mehr nur ein Luxusgegenstand, sondern ein Gebrauchsgegenstand. Private Unternehmungen und berufliche Aufgaben sind ohne die Motorisierung nicht denkbar und in nicht wenigen Haushalten stehen heutzutage mindestens zwei Autos. Wer nicht mobil ist, bleibt zurück – noch nie zuvor waren auf Deutschlands Straßen so viele Fahrzeuge unterwegs wie heute.
Noch nie zuvor war der Unterhalt eines Wagens aber auch so teuer wie heute – die Statistik zeigt: In den letzten Jahrzehnten sind sowohl Versicherungsbeiträge als auch die Unterhaltskosten insgesamt in die Höhe geschossen.
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Die Zahlen sind alarmierend: 2015 wurden auf Deutschlands Straßen 2,5 Millionen Verkehrsunfälle gezählt – durchschnittlich 6.850 pro Tag, 4,2 % mehr als noch 2014. Auch die Zahl der Verletzten stieg an, nämlich innerhalb eines Jahres um 1,1 % auf 393.700. 2015 brachte auch einen Anstieg der Zahl der im Straßenverkehr ums Leben gekommenen Menschen: Sie stieg um 100 auf 3.475 Personen.
In vielen Fällen kam die lebensrettende Hilfe zu spät, weil z. B. die Unfallopfer nicht selbst in der Lage waren, Hilfe zu holen und Zeugen zu spät am Unfallort eingetroffen sind. Da spielen sich nicht nur menschliche Tragödien ab, sondern auch aus der ökonomischen Perspektive der Versicherungsunternehmen hätten durch das schnellere Eingreifen von Ärzten und Sanitätern oft längere und teure Behandlungen verkürzt werden können. Den letzten Anstoß gab offenbar eine im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) 2014 durchgeführte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD): Danach wünschte sich fast die Hälfte der Autofahrer ein automatisches Notrufsystem.
Wer in Deutschland ein Auto hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Doch wie bei allen anderen Versicherungsarten ergibt sich auch hier ein Einsparpotenzial. Die meisten Kfz-Versicherungen sind zum 31. Dezember eines Kalenderjahres kündbar, der 30. November ist in diesen Fällen der späteste Kündigungstermin. Um hinsichtlich des eigenen Stichtags Klarheit zu erlangen, hilft nur der Blick in den Versicherungsvertrag. Außer einer Kündigung kommt auch eine Änderung der Konditionen in Betracht. So lassen sich pro Jahr leicht einige hundert Euro sparen.
Viele Autofahrer lassen in ihrem geparkten Pkw hochpreisige Gegenstände wie Laptops, Smartphones oder Navigationssysteme zurück. Oft ist ihnen gar nicht bewusst, dass solche Dinge bei Dieben beliebte Beute sind. Sie lassen sich nämlich ohne Probleme und vor allem schnell mitnehmen. In den meisten Fällen fällt der Diebstahl nicht einmal Passanten auf. Der Schock kommt erst, wenn das Diebesgut vermisst wird. Wer nun denkt, dass die Versicherung diesen Schaden zahlt, der wird in den meisten Fällen enttäuscht.
Es ist die Horrorvorstellung jedes Autofahrers: Im Herbst oder Winter, bei Dämmerung bzw. Dunkelheit springt plötzlich ein Wildtier vor das fahrende Auto. Entweder kommt es zum Unfall durch den Zusammenstoß mit dem Tier oder durch das entsprechende Ausweichmanöver. Fast 250.000 Wildunfälle gab es im letzten Jahr auf Deutschlands Straßen. Neben der Angst vor Personenschäden stellt sich für viele Autofahrer in diesem Zusammenhang auch die Frage nach dem Versicherungsschutz.
Seit dem 1. April 2015 sind neue gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft getreten. Kurzzeitkennzeichen sind für Überführung-, Prüfungs- und Probefahrten eingeführt worden. Das Kurzzeitkennzeichen darf dabei nur an einem einzigen Fahrzeug genutzt werden. Kurzzeitkennzeichen haben eine maximale Gültigkeit von 5 Tagen, was auch an den gelben Kennziffern auf der rechten Seite des Kurzzeitkennzeichens zu erkennen ist.