Die Bestimmungen zur gesetzlichen Rente werden immer wieder den politischen Rahmenbedingungen angepasst. Das ist auch für das Jahr 2019 nicht anders. Das Kabinett um Kanzlerin Angela Merkel hat sich auf ein Rentenpaket geeinigt, bei dem vor allem Mütter, wegen Krankheit frühverrentete Menschen und Geringverdiener im Mittelpunkt stehen. Es ist geplant, dass die Reform Anfang 2019 in Kraft tritt. Sie soll dem Umstand Rechnung tragen, dass unsere Gesellschaft altert und immer mehr Rentenbeziehern immer weniger Einzahler gegenüberstehen.
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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben ein Urteil gesprochen, für das der Sozialverband VdK mit der Unterstützung von zwei Rentnern einen Prozessmarathon auf sich genommen hat und das dazu führen wird, dass den Sozialversicherungsträgern etwa eine Milliarde Euro entgehen.
Die EU-Kommission hat Großes vor. Sie plant vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Entwicklung in der EU eine neue Form der privaten Altersvorsorge. Nach heutigen Berechnungen werden in 40 Jahren jedem Rentner nur zwei Menschen im Erwerbsalter gegenüberstehen. Diese Situation ist eine große Belastung für die staatlichen Sozialsysteme innerhalb der EU. Betriebliche und private Altersvorsorgen existieren derzeit jedoch nur in sehr wenigen Mitgliedsstaaten, in anderen werden sie gar nicht angeboten. Das hat aus Sicht der Kommission vor allem rechtliche Gründe: Sowohl die EU als auch die einzelnen Länder haben sehr viele unterschiedliche Vorschriften, die der Entwicklung eines ausreichend großen Angebots für die private Altersvorsorge im Wege stehen.
Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss rechtzeitig privat vorsorgen. Der erforderliche Sparaufwand ist oft niedriger als gedacht. Schon mit überschaubaren monatlichen Beträgen kann man sich etwas aufbauen. Allerdings gibt es am Markt eine Vielzahl an Produkten - der Verbraucher kann hier schnell den Überblick verlieren. In der aktuellen Niedrigzinsphase geht es darum, eine ausreichende Rendite mit der notwendigen Sicherheit zu verbinden. Ein weiteres Kriterium bei der Auswahl eines Vorsorgeprodukts sollte daher auch die Finanzstärke des Anbieters sein.
Sie sind der Deutschen liebstes (Finanz-) Kind, die Lebensversicherungen. So belegen es auch die Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (gdv): 2014 betrug der Gesamtbestand an laufenden Lebensversicherungen im engeren Sinne 88,3 Millionen Stück. Bei einer Einwohnerzahl von 81,2 Millionen ist das eine interessante Summe, zu der jedes Jahr mehr als fünf Millionen Neuverträge hinzukommen. Ist also die Lebensversicherung DER Schlüssel für die private Altersvorsorge der Bundesbürger?
Schon jetzt sind viele Anleger und Sparer, die sich für eine Kapitallebensversicherung entschieden haben, aufgrund der in der Vergangenheit deutlich gefallen Renditen oftmals nicht zufrieden mit diesem Produkt. In diesem Jahr (2015) sind die Garantiezinsen auf ein Rekordtief von 1,25 Prozent gefallen und auch die Überschussbeteiligung wurde in der jüngeren Vergangenheit bei immer mehr Lebensversicherern reduziert. Jetzt soll eine ab Januar 2016 geltende strengere EU-Vorschrift dafür sorgen, dass Lebensversicherer krisenfester gemacht werden. Dies allerdings wird nach Meinung vieler Experten dazu führen, dass die Rendite der Lebensversicherungen noch weiter sinken könnte.
Es sind einerseits mittlerweile viele Millionen Bundesbürger, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Dennoch gibt es auf der anderen Seite insbesondere viele Familien, welche die staatliche Förderung bisher nicht nutzen. Nahezu alle Experten sind sich einig, dass es sich dabei definitiv um viel verschenktes Geld handelt. Zumal durch die staatlichen Zulagen insbesondere bei den aktuell extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen eine durchaus rentable Form des Sparens genutzt werden kann.
Nach Riester-Rente, Rürup-Rente und Pflege-Bahr gibt es ganz aktuell wieder ein staatliches Projekt, welches den Namen einer Bundesministerin bzw. eines Regierungsmitgliedes trägt. Gemeint ist die sogenannte Nahles-Rente, bei der es vereinfacht dargestellt darum geht, dass Betriebsrenten attraktiver werden sollen.