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Jetzt ist Wechselzeit: Sparen Sie bei der Kfz-Versicherung

Wer in Deutschland ein Auto hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Doch wie bei allen anderen Versicherungsarten ergibt sich auch hier ein Einsparpotenzial. Die meisten Kfz-Versicherungen sind zum 31. Dezember eines Kalenderjahres kündbar, der 30. November ist in diesen Fällen der späteste Kündigungstermin. Um hinsichtlich des eigenen Stichtags Klarheit zu erlangen, hilft nur der Blick in den Versicherungsvertrag.  Außer einer Kündigung kommt auch eine Änderung der Konditionen in Betracht. So lassen sich pro Jahr leicht einige hundert Euro sparen.

Das muss sein

Der Gesetzgeber schreibt für jeden Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Auch der Schadensumfang, der damit mindestens abgedeckt sein muss, ist vorgegeben: Personenschäden müssen mit wenigstens 7,5 Millionen Euro, Sachschäden mit nicht unter 1,12 Millionen Euro sowie Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro versichert sein.

Hierbei können Fahrzeughalter wählen

Kfz-Eigentümer können zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Kaskoversicherungen decken diejenigen Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind.

  • Teilkaskoversicherungen übernehmen üblicherweise diese Schäden:
    • Glasbruch,
    • Diebstahl,
    • Schäden durch Marderbisse an Leitungen, Schläuchen oder Kabeln (erweiterbar auf zusätzliche Folgen von Marderbissen),
    • Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung oder Sturm,
    • Explosion oder Brand,
    • durch einen Kurzschluss ausgelöste Kabelschäden sowie
    • Kollisionen mit Haarwild (erweiterbar auf alle Tiere).
  • Vollkaskoversicherungen bieten die Leistungen von Teilkaskoversicherungen, sie übernehmen darüber hinaus jedoch auch Schäden am eigenen Kfz, die durch Vandalismus oder eigenes Verschulden entstanden sind. Wenn es zu einem Schaden kommt, der durch eine Kaskoversicherung beglichen werden soll, gehen die Assekuranzen immer vom aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs aus. Das bedeutet, dass ihre Leistungen bei einem älteren Kfz relativ gering ausfallen. Es sollte also immer individuell abgewogen werden, ob dieser Versicherungstyp tatsächlich sinnvoll ist.

 

Mit diesen Konditionen lässt sich Geld sparen

  • Wissen Sie genau über Ihre jährliche Fahrleistung Bescheid?
    Versicherungsunternehmen erhöhen ihre Prämien, sobald sie ein größeres Risiko wahrnehmen. Das gilt selbstverständlich auch für die gefahrenen Kilometer: Je länger eine Strecke, desto größer ist die Gefahr, einen Unfall zu erleiden. Deshalb staffeln sich die Beiträge hier nach Stufen. Fahrzeughalter, die ihr Auto nur zum Einkaufen benötigen, können sich in die Jahresfahrleistung von bis zu 3000 km einstufen lassen, für ausgesprochene Vielfahrer steht die höchste Kategorie der jährlichen Streckenleistung von mehr als 30.000 oder 35.000 km zur Verfügung. Die meisten Versicherer bieten zwischen diesen beiden noch sieben weitere Stufen an, die die Beitragshöhe entsprechend beeinflussen. Recherchen haben ergeben, dass zum Beispiel für eine Fahrleistung von 25.000 km pro Jahr im Vergleich zu nur 10.000 km ein Aufschlag von etwa 28 % berechnet wird. Es ist jedoch keine gute Idee, von vornherein wider besseres Wissen eine zu geringe Fahrleistung anzugeben: Im Schadensfall überprüft das Versicherungsunternehmen den zu Vertragsbeginn angegebenen Kilometerstand mit dem zum Zeitpunkt des Unfalls. Sollte sich dabei ergeben, dass der Versicherte bei der Jahresfahrleistung einen zu geringen Wert angegeben hat, können empfindliche Vertragsstrafen drohen. Es ist jedoch jederzeit möglich, dem Versicherer schriftlich eine geänderte Fahrleistung mitzuteilen und um eine Anpassung des Vertrags zu bitten.

  • Welche Personen sollen das versicherte Kfz fahren?
    Auch diese Entscheidung beeinflusst maßgeblich den Versicherungsbeitrag. Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind üblicherweise kostenfrei mitversichert. Doch schon, wenn die erwachsenen Kinder ebenfalls als Fahrer infrage kommen sollen, wird sich die Prämie erhöhen.

  • Beitragszahlung
    Die Zahlungsintervalle wirken sich erheblich auf die Prämienhöhe aus. Wenn der Versicherungsbeitrag einmal pro Jahr statt halb- oder vierteljährlich überwiesen wird, kann die Police je nach Assekuranz zwischen 3 und 30 % teurer werden.

  • Werkstattbindung bei der Kaskoversicherung
    Sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen worden ist, kann sich eine Werkstattbindung günstig auf die Prämienhöhe auswirken. Bei neuen Fahrzeugen sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich bei der Partnerwerkstatt um einen Vertragsbetrieb des Herstellers handelt. Anderenfalls können Herstellergarantien erlöschen, wenn keine Original-Teile verwendet werden.

  • Selbstbeteiligungen bei den Kaskoversicherungen
    Eine Kaskoversicherung wird auch günstiger, wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird. Fachleute empfehlen für eine Teilkaskoversicherung 150 Euro sowie für eine Vollkaskoversicherung 300 Euro oder mehr.

  • Abstellplatz
    Wenn das Fahrzeug überwiegend in einer Garage geparkt wird, werden in der Regel ebenfalls Beitragsnachlässe gewährt. Der Versicherer geht dabei davon aus, dass das Risiko, dass ein Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird, geringer ist. Die meisten Versicherer geben hier einen Rabatt von 2 %.

 

Das sollte eine Kfz-Versicherung auch enthalten

Den Versicherungsunternehmen liegt nichts daran, wenn ihre Kunden zur Konkurrenz abwandern. Darum stehen sie in der Regel den Änderungswünschen ihrer Versicherten offen gegenüber. Sollte die aktuelle Kfz-Versicherung schon vor längerer Zeit abgeschlossen worden sein, sollten diese Leistungsmerkmale nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden:

  • Hohe Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung
    Eine erhöhte Deckungssumme schützt vor gravierenden finanziellen Folgen, wenn es zu einem schweren Unfall gekommen ist. Sie sollte 50 oder noch besser 100 Millionen Euro betragen.

  • Mallorca-Police
    Wenn sich Versicherte im Ausland einen Leihwagen mieten, sollten Sie über eine sogenannte „Mallorca-Police“ verfügen. Sie bewirkt, dass der Versicherungsnehmer auf dem Niveau der heimischen Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt ist.

 

Diese Versicherungsbestandteile sind überflüssig

  • Autoschutzbrief
    Mit einem Autoschutzbrief sind alle Kosten abgesichert, die sich rund um eine Autopanne ergeben können: Das können die Abschlepp- oder Übernachtungskosten, die Kosten für einen Leihwagen oder den Krankenrücktransport sein. Mit Ausnahme der Mietwagenkosten lassen sich diese Risiken jedoch kostengünstiger mit einer Auslandsreisekrankenversicherung absichern. Für Neuwagen bieten die meisten Hersteller eine Mobilitätsgarantie an, die bis zu drei Jahre nach dem Autokauf für die Mietwagengebühren aufkommt.

  • Insassen-Unfallversicherung
    Die Insassen-Unfallversicherung gehört zu den überflüssigsten Versicherungen überhaupt. Sie tritt ein, wenn ein Beifahrer im Kfz des Versicherten verletzt wird oder sogar ums Leben kommt. Diese Fälle sind jedoch bereits mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt: entweder beim Unfallverursacher oder durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Leistungen der Insassenversicherung werden erst dann gebraucht, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und dessen Versicherung sich deshalb weigert, die entstandenen Schäden zu übernehmen. In diesen Fällen können sich die Geschädigten an die Verkehrsopferhilfe wenden (www.verkehrsopferhilfe.de).

 

So werden die besten Tarife ermittelt

Am schnellsten geht der Versicherungsvergleich im Internet. Hier erhalten Sie nach der Eingabe der entsprechenden Daten einen schnellen und einfachen Überblick. Alternativ bieten sich auch die beiden bekanntesten Internet-Vergleichsportale Verivox oder Check24 an. Es sollte jedoch  nicht vergessen werden, dass sich durch ihre Sponsoring-Einnahmen nicht immer ein realistisches Bild der aktuellen Marktsituation ergibt. Deshalb sollten ergänzend die Angebote von Direktversicherern ermittelt werden, um sich einen umfassenden Eindruck über die Tarife für Kfz-Versicherungen zu machen.

 

 

 

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