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Silvester - Tipps zur Sicherheit bei der Silvesterfeier und Versicherungsschutz

Silvester wird auf der ganzen Welt gefeiert und traditionell gehören Feuerwerk und Alkohol zu den Silvesterfeierlichkeiten dazu. Trotz allgemeiner Ausgelassenheit und Feierstimmung gilt die Silvesternacht jedoch als eine der schaden- und unfallträchtigsten Nächte überhaupt. Notaufnahmen und Feuerwehren können alljährlich ein Lied von Verletzungen, Alkoholleichen, Bränden und Explosionen singen. Damit Silvester trotz Alkohol und Feuerwerk sicher und unbeschadet zum Höhepunkt des Jahres wird, sollte ein paar Grundsätze und Regeln beachtet werden.

Wo Silvester kein Feuerwerk entzündet werden darf

Ein Feuerwerk ist immer ein besonderes Erlebnis. Grundsätzlich darf ein Feuerwerk auch zum Jahreswechsel an jedem beliebigen Ort entzündet werden. Es besteht ein grundsätzliches Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern.

Beim Abbrennen des Feuerwerks Sicherheitsregeln beachten

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann äußerst gefährlich sein, wenn dabei nicht die notwendigen Sicherheitsregeln beachtet werden. So sollte zu gezündeten Feuerwerkskörpern immer ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Dabei ist es wichtig auch die Windrichtung im Auge zu behalten. Grundsätzlich darf ein Feuerwerk niemals direkt auf Personen gerichtet werden. Doch gerade zu Silvester herrscht oftmals Trubel auf den Straßen. Daher müssen umherlaufende Personen unbedingt beachtet werden, bevor die Raketen und Böller angezündet werden.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand

Silvester ist nicht nur für Erwachsene ein großes Ereignis. Auch Kinder freuen sich unbändig auf den Silvestertrubel und das bunte Feuerwerk. Kinder sollten rechtzeitig auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden und am Silvesterabend niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Kinder unterschätzen die Gefahren von Feuerwerkskörpern und können notwendige Sicherheitsabstände nicht selbstständig einschätzen. Auch am Neujahrstag ist die Gefahr für Kinder keinesfalls beendet, denn für sie ist es besonders spannend am Tag nach dem großen Ereignis nach übriggebliebenen Feuerwerkskörpern zu suchen. Nicht selten versuchen sie diese zu entzünden oder zu öffnen. Hier hilft nur das klare Verbot Feuerwerkskörper anzufassen.

Das Fahrzeug vor Schäden in der Silvesternacht schützen

Nach der Silvesternacht leidet so mancher nicht nur unter einem Kater, sondern auch unter unangenehmen Überraschungen, wenn die leuchtenden Freudebringer den fahrbaren Untersatz beschädigt haben. Ob man die Kosten durch seine Versicherung ersetzt bekommt, hängt von der Art der Versicherung ab und auch vom Verhalten des Täters. Wer jedoch ein paar einfache Maßnahmen ergreift, kann sein Auto zumindest zum Teil vor Silvesterschäden schützen.

Vor allem Cabriofahrer mit Stoffverdeck sollten gut darüber nachdenken, wo sie ihr Gefährt in der Silvesternacht abstellen. Verfügt man über keine Garage, lohnt sich eventuell sogar die Investition in eine Nacht im Parkhaus, um den vierrädrigen Liebling sicher ins neue Jahr rutschen zu lassen. Geht das nicht, gilt für alle Autobesitzer, das Gefährt so weit entfernt wie möglich von den Epizentren der Böllerliebhaber zu parken.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät zudem allen, die ihr Auto nicht überdacht oder in einer Garage abstellen können, die Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern entweder zu demontieren oder mit Klebeband zu verschließen. So wird verhindert, dass sich darunter Knallkörper fangen können. Zudem rät der Club, das Auto vor der Silvesternacht gründlich zu wachsen. Damit sei es besser gegen die heißen Angreifer gefeit, da sie leichter abgleiten.

Wenn doch etwas passiert:

Auch bei Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen und größter Vorsicht können Unfälle und Verletzungen am Silvesterabend nie ganz ausgeschlossen werden. Dann heißt es einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Der Rettungsdienst sollte bei allen schwerwiegenden Verletzungen sofort benachrichtigt werden. Kleine Brandwunden können mit Wasser gekühlt und anschließend keimfrei abgedeckt werden. Bewusstlosen Personen sollten unbedingt warm gehalten werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Gerade bei den kalten Temperaturen der Silvesternacht kann das lebensrettend sein.

Versicherung und Silvester

Die Silvesternacht zählt zu den schadensträchtigsten Nächten überhaupt. Brände, Sachbeschädigungen und Verletzungen sind jedes Jahr wiederkehrende Begleiterscheinungen des fröhlichen Treibens. Wer im Fall des Falles die richtigen Versicherungen hat, kann bei einem Schaden zumindest in Bezug auf dessen Regulierung entspannt bleiben.

Private Haftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für selbstverschuldete Schäden gegenüber Dritten auf. Wer beim Hantieren mit Raketen, Knallkörpern und Wunderkerzen am Silvesterabend ein Loch in die Jacke des Nachbarn brennt, kann den entstandenen Schaden der privaten Haftpflichtversicherung melden. Dennoch zahlt die Versicherung noch längst nicht in jedem Fall. Bei mutwillig und damit vorsätzlich herbeigeführten Schäden wird die Versicherung die Schadensübernahme verweigern. Auch wenn Kinder einen Schaden verursachen besteht nicht immer Versicherungsschutz. Ob der Schaden dennoch und selbst bei Verletzung der Aufsichtspflicht von der Versicherung übernommen wird, hängt von der Versicherungspolice der Eltern ab.

Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung kann das gesamte Wohnungsinventar, einschließlich aller auf der Terrasse oder Balkon befindlicher Gegenstände gegen vielerlei Gefahren abgesichert werden. Mit zum Versicherungsumfang gehören auch Schäden durch Feuer und Löschwasser. Doch bei Silvesterschäden heißt es dennoch aufpassen, denn stellt die Versicherung eine Mitschuld des Versicherten fest, werden die Leistungen entsprechend gekürzt. Fenster und Türen sollten daher in der Silvesternacht geschlossen bleiben, denn ein gekipptes oder offenes Fenster gilt als fahrlässiges Versäumnis und führt damit zu gekürzten Leistungen.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, doch fast jeder Immobilienbesitzer schützt sein Haus mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Feuer und Explosion. Dieser Versicherungsschutz besteht selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Versichert ist das komplette Gebäude inklusive aller fest eingebauten Gegenstände.

Private Unfallversicherung

Verletzungen jeder Art sind leider Jahr für Jahr eine traurige Begleiterscheinung der Silvesternacht. Abgerissene oder zerfetzte Gliedmaßen oder taube Ohren gehören zum üblichen Arbeitsalltag der Notaufnahmen zu Silvester. Die akute Behandlung und die Heilkosten werden bei solchen Unfällen von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Die private Unfallversicherung leistet bei bleibenden Schäden.

Kaskoversicherung

Setzen Feuerwerkskörper das Auto auf Silvester in Brand oder wird es durch eine Explosion beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wird das Fahrzeug hingegen mutwillig von Unbekannten beschädigt oder zerstört, trägt eine Vollkaskoversicherung die Schäden. Siehe auch www.kraftfahrtversicherung.org/kaskoversicherungen.html
Besteht für das Fahrzeug indes nur ein Haftpflichtschutz, kann der Geschädigte nur auf Schadenserstattung hoffen, wenn der Schadensverursacher bekannt ist und für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

Wir wünschen Ihnen einen gesunden und fröhlichen Jahreswechsel und einen guten Start in das neue Jahr! Möge es Ihnen Gesundheit, Glück und viele angenehme Überraschungen bringen.

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