Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Rürup-Rente im Check: Selbstständige und Freiberufler profitieren
Schon seit vielen Jahren unterstützt der Staat nicht nur Arbeitnehmer beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge, sondern durch die sogenannte Rürup-Rente findet eine Förderung auch für Selbstständige und Freiberufler statt. Dies geschieht bei der Basisrente in Form von Steuervorteilen, die übrigens grundsätzlich auch für Arbeitnehmer gelten, die sich prinzipiell ebenso für die Basisrente entscheiden können. Dennoch sind nicht wenige Experten der Auffassung, dass die Rürup-Rente keineswegs für alle Personen empfehlenswert ist, die vom Grundsatz her ein Anrecht auf die Förderung haben.
Rürup lohnt sich vor allem für Selbständige und Freiberufler
In einem Punkt sind sich die Experten bezüglich der Basisrente relativ einig, nämlich dass sich diese insbesondere für Selbstständige und freiberuflich tätige Personen lohnt. Der wesentliche Grund besteht darin, dass diese Berufsgruppen ansonsten ohnehin keine Möglichkeit haben, mit Steuervorteilen eine private Altersvorsorge zu aufzubauen. Zwar können grundsätzlich auch Arbeitnehmer und Geschäftsführer einer Gesellschaft die Rürup-Rente nutzen, jedoch ist es aus Sicht vieler Experten hier empfehlenswerter, in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Hauptgrund dafür ist das Kapitalwahlrecht, welches bei Ablauf der betrieblichen Altersvorsorge besteht sowie die steuerliche Absetzbarkeit. Diese ist aktuell höher als bei der Rürup-Rente.
Basisrente mit Einmalzahlung kann ebenfalls interessant sein
Grundsätzlich können aber nicht nur Selbstständige und Freiberufler von der Rürup-Rente profitieren, sondern unter Umständen auch Arbeitnehmer, die ihr zu versteuerndes Einkommen ganz gezielt in einem bestimmten Jahr verringern wollen. In diesem Fall kommt insbesondere die Rürup-Rente mit Einmalbetragszahlung infrage. Diese kann vor allem bei ausgezahlten Abfindungen dazu führen, dass die Steuerlast deutlich gesenkt wird.
Integration von Zusatzversicherungen meistens nicht sinnvoll
Ein weiterer Aspekt, der im Zusammenhang mit einem Rürup-Vertrag oftmals diskutiert wird, ist die Integration von bestimmten Zusatzversicherungen. Dazu gehören in erster Linie die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Hinterbliebenenversicherung. Die Integration derartiger Zusatzleistungen ist in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Viele Experten sehen es im Zusammenhang mit der Rürup-Rente eher kritisch, private Altersvorsorge und Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall zu kombinieren. Was jedoch sinnvoll sein kann, ist beispielsweise die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Ansonsten ist es in aller Regel so, dass die Kombination deshalb nicht die optimale Lösung darstellt, weil der beste Anbieter eines Rürup-Vertrages keineswegs zwingend auch das beste Angebot im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Absicherung haben muss. Kunden sollten sich also die Flexibilität erhalten, zwei Einzelverträge abzuschließen und wirklich jeweils den besten Anbieter nutzen zu können. Ein weiterer Punkt, der gegen eine derartige Kombination spricht, sind die meistens deutlich höheren Beiträge. Diese resultieren daraus, dass der Anteil des Beitrages für die BU höchstens 50 Prozent betragen darf.
Aktuelles Fazit zur Rürup-Rente
Viele Experten sind sich einig darüber, dass die Rürup-Rente nach wie vor vor allem für Selbstständige und Freiberufler eine gute Wahl sein kann. Mit Abstrichen und unter bestimmten Voraussetzungen kann dies auch für gut verdienende Arbeitnehmer zutreffen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren wollen. Nicht empfehlenswert ist allerdings in der Regel eine Kombination aus Rürup-Rente zum Zwecke der privaten Altersvorsorge sowie eine Absicherung für Berufsunfähigkeit und Todesfall. Hier sollten stattdessen Einzelverträge gewählt werden.