Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Rürup-Rente - ab dem 1. Januar 2016 neue Regelungen
Die Basisrente ist mit einem großen Steuervorteil in der Einzahlungsphase ausgestattet. Dieser Steuervorteil bis 2025 jedes Jahr angehoben, so auch mit dem Beginn des Jahres 2016.
Ab dem 01.01.2016 erhöht sich die Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup Rente um zwei Prozent auf dann 82 %. Ab 2017 werden es 84 %, im Jahr 2025 schließlich 100 % sein. Die steuerliche Absetzbarkeit wird bis zum Höchstbetrag von 22.172 Euro pro Jahr und Person gewährt (gemeinsam veranlagte Paare: 44.344 Euro). Hiervon sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen.
Basisrente - die optimale Altersvorsorge für Selbstständige
Wer als Selbstständiger nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, kann den Höchstbetrag voll ausschöpfen. Für Selbstständige lohnt sich die Basisrente am meisten, da sie, neben der steuerlichen Absetzbarkeit, noch weitere Vorteile aufweist:
- Sie kann nicht beliehen oder verkauft (wohl aber stillgelegt) werden. Das schützt Selbstständige davor, in finanziellen Notlagen diese attraktive, geförderte Altersvorsorge aufzulösen.
- Die eingezahlten Beiträge sind vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt, können also nicht gepfändet werden. Selbst in der Auszahlungsphase ist eine Pfändung nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen möglich.
- Die Einzahlungen können vollkommen flexibel erfolgen. In Jahren hoher Gewinne können Selbstständige daher mehr in die Basisrente einzahlen, damit besser vorsorgen und von Steuervorteilen profitieren.
Weitere Regelungen zur Rüruprente
Die Steuervorteile für GmbH- oder Gesellschaftergeschäftsführer sowie Vorstände von Aktiengesellschaften mit betrieblicher Altersversorgung werden auf der Grundlage eines fiktiven gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages berechnet. Der maximale Höchstsatz hierfür ist die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer. Die Basisrente wird wie jede Rente in der Auszahlungsphase besteuert. Auch hierzu gibt es eine Progression. Der Steuersatz richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr und steigt ebenfalls um zwei Prozent jährlich bis 2020, anschließend um ein Prozent. Im Jahr 2016 werden es 72 % sein, im Jahr 2040 werden 100 % Besteuerung erreicht. Dennoch bleiben die Vorteile einer Basisrente erhalten, denn die Besteuerung im Rentenalter bezieht sich auf eine gegenüber dem früheren Einkommen niedrigeres Einkommen.