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Brandneu auf dem Versicherungsmarkt: die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung

Ein Moment der Unaufmerksamkeit genügt, und schon ist man vor der roten Ampel einem anderen Fahrzeug aufgefahren. Auch eine zu hohe Geschwindigkeit kann dazu führen, dass nicht nur Punkte in Flensburg angeschrieben werden, sondern auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Fälle dieser Art sind oft nicht eindeutig und landen häufig vor deutschen Gerichten. Dort ziehen sie für die unterlegene Partei meistens hohe Anwalts- und Gerichtskosten nach sich. Gut, wenn man dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – Wie teuer ist da ein guter Rat?

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Rechtsschutzversicherungen wird der Verkehrs-Rechtsschutz von den meisten Assekuranzen ohne eine Wartezeit angeboten. Das ist schon sehr komfortabel, damit sind allerdings Ereignisse, die vor dem Versicherungsbeginn ihren Anfang genommen haben, nicht eingeschlossen. Doch vor Kurzem ist auch diese Lücke geschlossen worden: Mit der neuen Versicherung Verkehrsrechtsschutz Sofort für Privatleute hat die ARAG für dieses Segment einen Rechtsschutz im Angebot, der noch mehr kann. Kunden erhalten jetzt auch schon dann juristische Unterstützung, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verkehrsunfall bis zu drei Monate vor dem Vertragsschluss stattgefunden hat. Mit dieser Rückwärtsversicherung werden die Anwalts- und Gerichtskosten bis zur letzten Gerichtsinstanz übernommen. Diese rückwirkende Regelung gilt allerdings nicht, wenn bereits ein Anwalt mit der Rechtssache betraut wurde.

Die ARAG gliedert ihr Angebot in die Tarife Single und Familie. In beiden Tarifen ist nicht nur der Versicherte geschützt, sondern auch seine minderjährigen Kinder, die mit ihm in einem Haushalt leben. Der Tarif Familie übernimmt auch die Kosten für Streitigkeiten aus dem Verkehrsrecht für Ehepartner, Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartner, die ebenfalls im Haushalt des Versicherten amtlich gemeldet sind.

 

Die Rückwärtsversicherung auch für Fußgänger und Radfahrer

An Verkehrsunfällen sind nicht nur Autofahrer beteiligt. Deshalb gibt es die Rückwärtsversicherung auch für Verbraucher, die nur zu Fuß oder per Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Bei jährlicher Zahlung des Versicherungsbeitrags ergibt sich für eine Single-Versicherung ohne zugelassenes Motorfahrzeug eine Monatsprämie von 16,58 Euro. Zu den Motorfahrzeugen zählen nicht nur Pkw und Motorräder, sondern auch Sportflugzeuge und motorisierte und amtlich registrierte Wasserfahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen.

Familien mit mehreren Fahrzeugen zahlen bei einer jährlichen Überweisung der Prämie umgerechnet 20,75 Euro pro Monat.

Grundsätzlich beinhaltet die Rückwärtsversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Sie entfällt, wenn Versicherte einen Anwalt wählen, der ihnen von der ARAG vermittelt wird.

Eine telefonische Erstberatung sowie ein Mediationsverfahren werden in jedem Fall ohne eine Selbstbeteiligung angeboten.

Die Vertragsbedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutz Sofort sehen eine Mindestlaufzeit von drei Jahren vor.

 

Das ist auch noch im Versicherungsumfang enthalten

Versicherungsnehmer sind mit dem Tag des Vertragsabschlusses auch bei Streitigkeiten aus dem Sachen- und Vertragsrecht geschützt. Dabei kann es z. B. um strittige Rechnungen der Autowerkstatt oder die Beschädigung des Fahrzeugs gehen. Auch Fälle, in denen Versicherten eine MPU („Idiotentest“) ins Haus steht, fallen unter diese Versicherung. Sogar dann, wenn das Steuerrecht berührt ist, springt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ein: Dabei kann es beispielsweise darum gehen, einen Pkw als schadstoffarm zu klassifizieren, was sich auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirkt.

Die Verkehrs-Rechtsschutz Sofort ist zwar teurer als andere herkömmliche Versicherungen dieses Segments, aber ein anstehender Rechtsstreit, dessen Kosten nicht einschätzbar sind, erhöht deutlich ihre Attraktivität.

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