Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist keineswegs unmöglich
Hierzulande herrscht bei den meisten Bürgern die Meinung vor, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist, falls man einmal privat krankenversichert war. So pauschal ist diese Annahme allerdings falsch, denn es gibt sowohl für Selbstständige und Freiberufler als auch für Angestellte und Studenten durchaus in manchen Fällen die Möglichkeit, in das gesetzliche Krankenversicherungssystem zurückzukehren.
Rückkehr in eine abhängige Beschäftigung
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler in eine abhängige Beschäftigung wechselt, wird automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Wichtig ist nur, dass das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde, denn dann ist eine Rückkehr in die GKV meistens nicht mehr möglich.
Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
Wer als Arbeitnehmer beispielsweise die für eine mögliche Versicherung in der PKV maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, der kann zunächst in die private Krankversicherung wechseln. Der Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist problemlos dann möglich, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist. Da Lohnkürzungen allerdings in der Regel sehr selten sind, sollten sich Arbeitnehmer eines legalen Tricks bedienen, indem beispielsweise mit dem Arbeitgeber ein Teilzeitvertrag vereinbart wird. Liegt das Einkommen dann wieder unter der Versicherungspflichtgrenze, kann in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.
Wechselmöglichkeit bei Studenten, Berufsanfängern und Arbeitslosen
Neben Selbstständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für Studenten, Berufsanfänger und Arbeitslose die Möglichkeit, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen.
privat versicherte Kinder
Sind Kinder beispielsweise bis zum Schulende wegen der Eltern privat krankenversichert, so kann mit dem Beginn eines Berufes oder der Ausbildung problemlos in die GKV gewechselt werden.
privat versicherte Studenten
Gleiches gilt nach Ende des Studiums für Studenten, falls einerseits ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird und das 30. Lebensjahr andererseits noch nicht überschritten wurde.
Arbeitslosigkeit
Wer bisher als Selbstständiger oder Arbeitnehmer privat krankenversichert war, dann aber arbeitslos wurde, kann sich mit sofortiger Wirkung wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen.