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Riester-Zulagen nicht verschenken!

Es sind einerseits mittlerweile viele Millionen Bundesbürger, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Dennoch gibt es auf der anderen Seite insbesondere viele Familien, welche die staatliche Förderung bisher nicht nutzen. Nahezu alle Experten sind sich einig, dass es sich dabei definitiv um viel verschenktes Geld handelt. Zumal durch die staatlichen Zulagen insbesondere bei den aktuell extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen eine durchaus rentable Form des Sparens genutzt werden kann.

Zwar ist es auch bei den weitaus meisten Riester-Verträgen so, dass die nominal gutgeschriebenen Zinsen oder sonstigen Erträge sich eher auf einem niedrigen Niveau befinden. Dies trifft zum Beispiel auf Banksparpläne, aber auch auf klassische private Rentenversicherungen zu. Was allerdings oftmals vergessen wird, ist, dass natürlich auch die staatlichen Zulagen in die Rendite mit eingerechnet werden müssen. Letztendlich handelt es sich dabei nämlich um geschenktes Geld, auf welches nicht verzichtet werden sollte. Während Ledige maximal eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr erhalten können, können die Zulagen insbesondere bei Familien mit Kindern in der Summe erheblich höher ausfallen. Hier ist es nämlich so, dass jedes im Haushalt lebende Kind zunächst einmal bis zum Alter von 18 Jahren eine sogenannte Kinderzulage von 185 oder 300 Euro erhält. Die höhere Zulage von 300 Euro wird dann gezahlt, wenn das Kind ab 2008 geboren wurde.

Beispielrechnung für eine Familie mit zwei Kindern

Welche großen Summen verschenkt werden, falls insbesondere Familien auf die Riester-Rente verzichten, soll das folgende Beispiel verdeutlichen. Im Beispielsfall besteht der Haushalt aus dem abhängig beschäftigten Mann, der Ehefrau sowie zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren. Während der Vater aufgrund seiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit ohnehin Anspruch auf einen Riester-Vertrag hat, gilt dies für die Ehefrau ebenfalls, auch wenn diese kein regelmäßiges Einkommen erzielt.

Die zwei Eltern erhalten zusammen eine Grundzulage von 308 Euro im Jahr, falls mindestens vier Prozent des Einkommens (des Vaters) in den Vertrag eingezahlt wird. Die nicht beschäftigte Mutter muss sogar lediglich 60 Euro im Jahr an eigener Sparleistung aufbringen. Hinzu kommen noch die Kinderzulagen von zweimal 300 Euro. Insgesamt erhält die Familie demnach eine Förderung von 908 Euro im Jahr.

Da für die Kinder also voraussichtlich noch mindestens für 14 bzw. 16 Jahre eine Kinderzulage gezahlt würde, würde sich das gesamte vom Staat geschenkte Geld auf eine Summe von über 13.000 Euro belaufen.

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