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Ist eine Restschuldversicherung wirklich notwendig?

In der heutigen Zeit der historisch niedrigen Zinsen ist praktisch keine feste Geldanlage mehr lohnend - weder für die Geldinstitute noch für deren Kunden. Dies führt dazu, dass Verbraucher jetzt eher bereit sind, Geld auszugeben und sich für größere Anschaffungen zu verschulden. Sehr viele Kreditinteressenten wenden sich mit ihrer Anfrage zunächst an ihre Hausbank: Dort gibt es noch persönliche Beratung von Mitarbeitern, die oft sogar als Nachbarn, Freunde oder Vereinskollegen bekannt sind. Das schafft Vertrauen und hat in den letzten Jahren zahlreiche Kreditnehmer unvorsichtig gemacht. Sie haben in vielen Fällen zu spät gemerkt, dass mit der Kreditzusage durch ihre Bank auch etwas verbunden war, dass fast niemand benötigt: eine Restschuldversicherung.

Ist eine Restschuldversicherung tatsächlich nötig, um einen Kredit abzusichern?

Restschuldversicherungen springen dann ein, wenn ein Bankkunde seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, weil er beispielsweise arbeitslos geworden ist. Auch der Todesfall ist damit abgesichert. Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für das Jahr 2014 genauer hingesehen: Von den knapp 2,7 Millionen abgeschlossenen Versicherungspolicen dieses Typs mussten die Versicherer nur in 5.000 Fällen leisten - das sind rund 1,9 % aller abgeschlossenen Restschuldversicherungen. Angesichts dieser Zahlen spricht vieles dafür, dass sich Verbraucher diese Versicherung getrost sparen können.
Doch für die Geldinstitute und ihre Bankberater sind diese Geschäfte enorm lohnend. Sie kassieren Provisionen für Versicherungen, die völlig überteuert sind. Da sie außerdem in aller Regel die Restschuldversicherungen nur von einer einzigen Bank anbieten, haben die Kunden keine Chance, zu vergleichen und auszuwählen. So manches Kreditinstitut bietet diese spezielle Versicherung sogar über eine eigene Tochterfirma an. So bleibt alles „in der Familie“. Durch diese spezielle Situation lassen sich auch die Versicherungsprämien entsprechend gestalten: Aktuelle Recherchen haben ergeben, dass Restschuldversicherungen, die den Verbrauchern in Kombination mit einem Kredit mehr oder weniger aufgezwungen werden, zwischen 5 und 40 % der Kreditsumme betragen.

Aber damit ist es noch nicht genug. Den meisten Kreditnehmern ist nicht klar, dass die abgeschlossene Restschuldversicherung nur für einen ganz bestimmten Kredit gilt. Hat ein Verbraucher also Probleme, einen anderen Kredit zu bedienen, hilft ihm die Versicherung nicht weiter.

Es ist auch weitgehend unbekannt, dass nicht die Kunden, sondern die Banken für ihre Kunden die Restschuldversicherung abschließen. Auf diese Weise werden die Verbraucher de facto entmachtet: Sie haben keine Handhabe, ohne Zustimmung ihres Geldinstituts auf die Versicherung einzuwirken. Es können weder selbstbestimmt Konditionen geändert noch die Police gekündigt werden. Vielen Kreditnehmern wird auf Nachfrage geantwortet, diese Vorgehensweise sei völlig legitim, da ja die Bank auch das Risiko übernommen habe. Doch auch diese Aussage ist völliger Unsinn: Seit vielen Jahren vergeben Banken und Sparkassen keine Kredite mehr mit Zinssätzen, die gleichmäßig für alle ihre Kunden gelten. Vielmehr werden die Zinsen individuell anhand einer Bonitätsprüfung festgelegt: Risikokunden müssen mit hohen Zinsen leben, solvente Kreditnehmer können sich über günstige Konditionen freuen.

Sind von diesem Vorgehen nur Restschuldversicherungen betroffen?

Restschuldversicherungen scheinen bislang der Spitzenreiter unter den Versicherungen zu sein, zu deren Abschluss Bankkunden gedrängt werden. Es sind jedoch auch Fälle bekannt geworden, in denen Geldinstitute ihren Kunden Kredite zusammen mit privaten Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen, Arbeitslosigkeits- oder Wohngebäudeversicherungen förmlich untergejubelt haben. Die dadurch für die Kunden entstandenen überflüssigen Mehrkosten bewegen sich in einer ähnlichen Höhe wie bei den Restschuldversicherungen.

Wie können Sie sich davor schützen, bei einem Kredit so über den Tisch gezogen zu werden?

Wie immer, wenn es ums Geld geht, gilt auch hier die Regel: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Der Umstand, dass Ihnen Ihr Bankberater seit Jahren vertraut ist und sie möglicherweise jede Woche mit ihm Fußballspielen, reicht leider nicht mehr aus, um die von ihm vorgelegten Unterlagen arglos zu unterschreiben. Darum: Fragen Sie nach, bis Ihnen wirklich alle Konditionen erläutert wurden. Wenn Ihnen dann immer noch etwas unklar ist, wenden Sie sich an neutrale Berater, wie es sie zum Beispiel in den Verbraucherzentralen gibt.

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