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Ist eine Reiserücktrittversicherung wirklich sinnvoll?

Eine Reise kann aus vielen Gründen nicht angetreten werden. Das Stornieren von Hotel, Flug, Bus oder Bahn verursacht dann unangenehme Kosten. Daher stellt sich immer die Frage, ob man generell eine Versicherung für den Reiserücktritt abschließen sollte oder nicht.

Denn wie schnell ist man einmal erkrankt oder in der Familie benötigt jemand plötzlich dringend Hilfe. So etwas geht natürlich vor, wir lassen alles stehen und liegen. Nur sehen das eben die Reiseveranstalter nicht gern und erheben für den Aufwand eine Entschädigungspauschale. Wie hoch diese ausfällt, das wird in jedem Vertrag geregelt.

 

Warum sollte man eine solche Reiserücktrittsversicherung abschließen?

In den AGBs der Reiseveranstalter steht geregelt, wie viel Entschädigung sie verlangen können. Je näher man dem Reisetermin kommt, desto teurer wird es. Bei einer sehr kurzfristigen Absage kann das schon einmal die Hälfte des Preises ausmachen und dafür erhält man gar keine Leistung. Da kann jeder selbst rechnen was ihn das im schlimmsten Fall kosten würde.
Die Versicherung zum Reiserückstritt gilt bis zum Antritt der Reise. Sie übernimmt im Idealfall alle Kosten ohne Limit, selbst wenn du nur zwei Tage vorher stornierst. Einfach mal noch schnell eine Reiserücktrittsversicherung abschließen geht auch nicht. Das übliche Zeitfenster sind mindestens 30 Tage vor dem Urlaubsbeginn. Je nach Vertragsbedingungen kann es noch zu Eigenleistungen, bspw. 20 % der Summe, kommen. Daher die AGBs genau durchlesen und erst dann unterschreiben.

Gründe für einen Reiserücktritt

Die Versicherung greift dann aber auch nur in bestimmten, nachweisbaren Fällen. Es beginnt mit einer unerwarteten Krankheit, also nichts, was schon chronisch besteht, sondern auf einmal entsteht. Sie muss so schwerwiegend sein, dass ein Arzt das Reiseverbot erteilt. Das gilt auch für einen Unfall, der die Reisefähigkeit entsprechend einschränkt. Vernünftige Reiserücktrittsversicherungen schützen auch bei einem Sterbefall in der Familie. Optional kann auch noch die Absicherung gegen plötzliche Arbeitslosigkeit mitversichert werden. Aus den Versicherungsunterlagen geht klar hervor, wann der Reiserücktritt berechtigt ist und die Kostenübernahme wie vereinbart stattfindet.

Der Reiserücktritt ohne Versicherung

Natürlich kostet so eine Versicherung auch einen gewissen Beitrag und wir wünschen uns alle nur das Beste. Es gibt daher keine Verpflichtung für so einen Schutz. Doch sollte dann etwas passieren und das ist nun mal nicht vorhersehbar, dann übernimmt niemand die Kosten. Die Entschädigung an den Reiseveranstalter muss dann komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wer es ohne Versicherung wagt, sollte beim Erkennen des Reiserücktritts sofort den Veranstalter benachrichtigen. (Anruf, Fax oder E-Mail geht am schnellsten) Tatsächlich zählt jeder Tag, wenn man sich einmal das Kleingedruckte solcher Angebote durchliest. Die schriftliche Bestätigung per Post ist nicht zwingend und ebenfalls von den AGBs abhängig. Vielleicht ergibt sich aber auch die Möglichkeit einen „Ersatzreisenden“ zu stellen, damit die Kosten nicht für umsonst waren. Dies muss aber mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Ansonsten wäre noch eine Terminumbuchung zu erfragen, die aber dennoch mit Zusatzkosten verbunden sein kann.

 

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