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Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Ehescheidung?

153.500 Ehen wurden in Deutschland, dem statistischen Bundesamt zur Folge durch richterlichen Beschluss geschieden. In Deutschland bedarf eine Ehescheidung des Beschlusses eines Familiengerichts. Das bedeutet, dass jede Scheidung, bevor sie rechtskräftig werden kann, vor ein entsprechendes Gericht gehen muss. Dazu muss ein Scheidungsantrag gestellt werden. Für diesen besteht nach deutschem Recht nach wie vor Anwaltspflicht – das bedeutet, dass ein Anwalt die Scheidung bei Gericht für eine der beiden Parteien einreichen muss. Alles in allem ist eine Ehescheidung also mit einer ganzen Reihe von Kosten im Rahmen des Scheidungsprozesses verbunden.

Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Scheidung?

In den meisten Fällen nicht. Denn in der Regel schließen Versicherer in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung den Ehe-Rechtsschutz aus. Das bedeutet, dass alle Kosten, die im Rahmen einer Ehescheidung auf Sie zukommen, auch von Ihnen selbst zu tragen sind.
Die einzige Ausnahme hierbei stellt die anwaltliche Erstberatung dar. Diese wird von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. Hierbei muss man allerdings auch erwähnen, dass diese anwaltliche Erstberatung in den Kosten auf ein Maximum von 190,00 Euro gedeckelt ist. Hier geht es zumeist auch erst einmal nur um die Rahmenbedingungen einer Scheidung und um eine eher allgemeine Beratung. Wer eine konkrete Rechtsberatung auf den eigenen Fall bezogen in Anspruch nehmen möchte, muss die entsprechenden Anwaltskosten selbst tragen.

Wie setzen sich die Kosten zusammen, die auf Scheidungswillige zukommen?

Hier sind verschiedene Kostenarten aufzuzählen. Als erstes wären da die Anwaltskosten an sich. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für die anwaltliche Beratung, den Kosten für die Vertretung vor Gericht und anfallende Kosten und Auslagen für Korrespondenz, Fahrten zu Gericht etc. Dazu kommen dann natürlich die Gerichtskosten an sich, die in aller Regel auf die beiden Parteien aufgeteilt werden. Die Kosten steigen schnell an, wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Scheidung kommt. Vor allem dann, wenn Gutachter bestellt werden müssen, um den Wert verschiedener Gegenstände, eines Hauses oder anderer Dinge, die im Rahmen der Scheidung aufzuteilen sind, zu bestimmen, gehen die Kosten schnell ins Uferlose. Prozesskosten im fünfstelligen Bereich sind dabei keine Seltenheit. Scheidungskosten setzen sich zusammen aus

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Eventuell Gutachterkosten

Die mit Abstand günstigste Scheidung ist immer eine einvernehmliche Scheidung, da sich so eine ganze Reihe von Kosten umgehen oder zumindest reduzieren lassen.

Es gibt eine Ausnahme in Sachen Rechtsschutzversicherung

Auch wenn der größte Teil der Versicherungen die Kostenübernahme für ein Scheidungsverfahren ablehnt – einen Anbieter gibt es, der eine Rechtsschutzversicherung anbietet, in der auch Scheidungskosten getragen werden. Die Rede ist von der ARAG. Die Ehe-Rechtsschutzversicherung der ARAG trägt die Kosten für alle familienrechtlichen Angelegenheiten, wegen Getrenntlebens, Scheidung und wegen Scheidungsfolgesachen. Dabei deckt die ARAG Ehe-Rechtsschutz Versicherung die Kosten für beide Ehepartner in den Bereichen Anwaltskosten und Gerichtskostenbis zu einer Summe von 30.000 Euro je Versicherungsfall ab. Für die Versicherung gilt eine Wartezeit von 3 Jahren ab Abschluss. Natürlich stellt die Ehe Rechtsschutzversicherung der ARAG nur einen Versicherungsbaustein im Rahmen der „normalen“ privaten Rechtsschutzversicherung dar. Wer also in den Genuss dieser Form des Rechtsschutzes kommen möchte, der muss seine klassische Rechtsschutzversicherung bei der ARAG abschließen.

Ob versichert oder nicht – so halten Sie die Kosten einer Scheidung so gering wie möglich

Es gibt Situationen, in denen ist eine Ehe nicht mehr zu retten. Wenn beide Partner sich auseinandergelebt haben, Gefühle verletzt wurden, Träume geplatzt sind und sich so breite Gräben zwischen den Partnern aufgetan haben, dann ist eine Scheidung oftmals die letzte Möglichkeit. Kommt es in einem solchen Fall zu einem sogenannten Rosenkrieg, können die Kosten für die Scheidung schnell in einen fünfstelligen Bereich ansteigen.
Das Schlimmste in solchen Momenten ist oftmals der Umstand, dass vor allem die Kinder darunter leiden, wenn die Eltern sich vor Gericht über Vermögenswerte, Sorgerecht und Umgangsrecht streiten. Auch hier hält das statistische Bundesamt Zahlen bereit – und zwar erschreckende Zahlen. Denn in mehr als 50 % aller geschiedenen Ehen aus dem Jahr 2017 waren minderjährige Kinder betroffen.
Wer die Kosten für die Scheidung und den seelischen Schaden für beide Parteien und vor allem für Kinder, soweit solche betroffen sind, so niedrig wie möglich halten möchte, der sollte alles daransetzen, eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen.

Eine einvernehmliche Scheidung durch Scheidungsmediation

Mediation ist ein Verfahren, dass sich in den letzten Jahren auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreut. Hierbei geht es darum durch die Vermittlung eines Mediators einen Konflikt einvernehmlich zu lösen. Das Wichtigste ist dabei die Freiwilligkeit – auf eine Mediation müssen sich beide Parteien einlassen. Andernfalls kann dieses Konstrukt zur Konfliktlösung nicht funktionieren. Denn eine Mediation zielt immer darauf ab, eine Situation herbeizuführen, in der beide Parteien Kompromisse eingehen, um am Ende ein Ergebnis zu erzielen, dass für beide Seiten bestmöglich ist. Hier gibt es keinen Sieger und keinen Verlierer – im besten Fall spricht man am Ende von einer Win-Win-Situation. Die Mediation im Scheidungs- oder Trennungsfall zielt darauf ab, eine faire und einvernehmliche Lösung für beide Seiten zu finden. Wichtig sind konstruktive Gespräche, die von einem zu 100 % neutralen Mediator begleitet und gelenkt werden. Mehr zu den Möglichkeiten einer Scheidungs- oder Trennungsmediation finden Sie zum Beispiel auf der Website https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsbereich/scheidung-trennung.html.

Die Vorteile einer Mediation im Scheidungsfall im Überblick

Wenn Sie durch eine Mediation Ihre Scheidung im Endeffekt einvernehmlich vollziehen können, reduzieren Sie die Kosten in folgenden Punkten:

  • Es muss nur ein Anwalt beauftrag werden, der die Scheidung bei Gericht einreicht und anschließend beide Parteien in der einvernehmlichen Scheidung begleitet.
  • Im Rahmen der Mediation kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen werden. Dieser Regelung in Sachen Verteilung von Vermögenswerten. Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht folgt das Gericht in der Regel in seiner Entscheidung.
  • Dadurch sparen Sie die Kosten für einen zweiten Anwalt, für mehrere Prozesstermine und natürlich die Kosten für sonst ggfls. notwendige Gutachter etc. Abgesehen davon, dass diese Art der einvernehmlichen Scheidung gerade für Kinder eine solche Trennung enorm erleichtert – auch wenn die Trennung der Eltern für Kinder niemals einfach ist.
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