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So können Eltern ihre Kinder privat krankenversichern

Viele Eltern denken darüber nach, wie sie ihre Kinder am besten krankenversichern sollten. Wenn beide Elternteile Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, fällt die Wahl leicht: Über die Familienversicherung ist jedes Kind beitragsfrei mitversichert. Etwas komplizierter wird es, wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der andere aber privat abgesichert ist.

In diesen Fällen kann ein Kind nur dann in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung abgesichert werden, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt und er nicht regelmäßig höhere Einkünfte hat als der andere Elternteil. Die Bundesregierung gibt die Änderung der JAEG einmal jährlich bekannt, sie kann im Internet unter www.bundesregierung.de abgerufen werden. Die für 2018 geltende JAEG liegt bei 59.400 Euro pro Jahr (= 4.950 Euro pro Monat). Sobald jedoch entweder der bei der GKV versicherte Elternteil mehr als sein privat versicherter Partner verdient oder der privat Versicherte mit seinem Einkommen die JAEG unterschreitet, kann ein Kind über die Familienversicherung krankenversichert werden.

In allen anderen Fällen können Eltern wählen, ob sie ihre Kinder lieber gesetzlich oder privat versichern wollen.

Das müssen privat versicherte Eltern von Neugeborenen wissen

Im Gegensatz zur GKV basieren die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht auf dem Solidarprinzip. Das heißt: Wie bei jeder anderen Versicherung schätzt die Assekuranz das Risiko jedes einzelnen Versicherten für sich ein – selbstverständlich auch das von Kindern, die privat versichert werden sollen. Mit Vorerkrankungen oder Behinderungen ist es für jeden teuer oder sogar unmöglich, eine PKV abzuschließen. Eine Ausnahme gilt jedoch für neugeborene Kinder: Wenn ihre Aufnahme vom privat versicherten Elternteil in den ersten zwei Monaten nach ihrer Geburt beantragt wird, darf sie nicht vom Versicherer abgelehnt werden. Die Aufnahme findet ohne eine Gesundheitsprüfung oder die Erhebung von Risikozuschlägen statt. Kinder dürfen allerdings nicht in einer höheren Versicherungsstufe als ihre Eltern versichert werden.

Eltern, die unter den beiden Varianten PKV und GKV wählen können, sollten ihre Entscheidung sehr genau abwägen. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass eine private Krankenversicherung bessere Leistungen anbietet. Ihre Beiträge werden allerdings für jedes einzelne Mitglied erhoben. Sind in einer Familie mehrere Kinder, können die PKV-Beiträge insgesamt sehr teuer werden. Wenn die Entscheidung gefallen ist, ein Kind privat zu abzusichern, muss dies nicht bei derjenigen Versicherung sein, mit der ein Elternteil bereits einen Vertrag hat. Es ist durchaus sinnvoll, die Kosten und Leistungen der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Mit diesen Beiträgen sollte für ein Kind in der PKV gerechnet werden

Grundsätzlich gilt, dass der PKV-Beitrag für Kinder niedriger ist als der für Erwachsene. Das liegt daran, dass für Minderjährige noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Auch der seit 2000 fällige gesetzliche Beitragszuschlag in Höhe von 10 % auf die substitutive Krankenversicherung, die die GKV voll oder zum Teil ersetzt, wird erst ab dem 22. Lebensjahr berechnet. Beiträge zur Pflegepflichtversicherung fallen für Kinder ebenfalls nicht an.

Die Beitragshöhe wird auch bei privaten Krankenversicherungen für Kinder maßgeblich durch die gewählten Leistungen und den Selbstbehalt bestimmt. Derzeit (2018) beträgt der Monatsbeitrag durchschnittlich zwischen 130 und 160 Euro, wenn ein geringer oder gar kein Selbstbehalt gewählt wird. Sofern privat versicherte Kinder von der Beamtenbeihilfe mindestens eines Elternteils profitieren, werden je nach Dienstherr bereits 55 bis 80 % der Krankenkosten durch die Beihilfe übernommen, sodass nur für den Restbetrag eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Das kann die monatlichen Beiträge im günstigsten Fall auf unter 30 Euro reduzieren.

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