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Pan-European Pension Product – die europäische Lösung für die Altersvorsorge?

Die EU-Kommission hat Großes vor. Sie plant vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Entwicklung in der EU eine neue Form der privaten Altersvorsorge. Nach heutigen Berechnungen werden in 40 Jahren jedem Rentner nur zwei Menschen im Erwerbsalter gegenüberstehen. Diese Situation ist eine große Belastung für die staatlichen Sozialsysteme innerhalb der EU. Betriebliche und private Altersvorsorgen existieren derzeit jedoch nur in sehr wenigen Mitgliedsstaaten, in anderen werden sie gar nicht angeboten. Das hat aus Sicht der Kommission vor allem rechtliche Gründe: Sowohl die EU als auch die einzelnen Länder haben sehr viele unterschiedliche Vorschriften, die der Entwicklung eines ausreichend großen Angebots für die private Altersvorsorge im Wege stehen.

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat ermittelt, dass nur 27 % der 240 Millionen EU-Bürger im Alter von 25 bis 59 Jahren über eine private Altersvorsorge verfügen. Es droht fast überall eine dramatische Rentenlücke.

Innovative Altersvorsorge made by EU-Kommission

Pan-European Pension Product oder kurz PEPP ist die Bezeichnung des neuen Produkts, das die EU-weite private Altersvorsorge auf neue Füße stellen soll. Seit Ende Juni 2017 ist bekannt, wie dieses Angebot aussehen soll.

Ein PEPP kann sowohl von Versicherungsunternehmen als auch von Pensionsfonds, Investmentfirmen, Banken und Vermögensverwaltern angeboten werden. Zielgruppen sind auf der Seite der Versicherten Angestellte, Selbstständige, Arbeitssuchende und Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Das Angebot soll auch Personen zugänglich sein, die sich bereits im Ruhestand befinden. Es soll als freiwillige private Altersvorsorge ergänzend neben der staatlichen Rente sowie anderen freiwilligen Altersvorsorgeprodukten bestehen und sie nicht ersetzen oder vom Markt verdrängen.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll mit dem PEPP die Grundlage für einen EU-weiten Markt für eine persönliche Altersvorsorge gelegt werden, indem die wichtigsten Produktmerkmale (Investitionsregeln, Transparenzanforderungen, Übertragbarkeit und die Möglichkeit des Umstiegs) standardisiert werden. Für die wesentlichen Produktkomponenten soll ein ausreichender Verbraucherschutz sichergestellt werden. Gleichzeitig soll das PEPP jedoch so flexibel sein, dass die verschiedenen Anbieter europaweit die Möglichkeit haben, es an ihr jeweiliges Geschäftsmodell anzupassen. Es liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten, die Bedingungen während der Sparphase sowie Regelungen für die Kapitalauszahlung bereitzustellen. Sie erarbeiten auch die Bedingungen hinsichtlich der für PEPPs geltenden steuerlichen Vergünstigungen.

Sparer haben bei einem PEPP die Wahl aus bis zu fünf Anlageoptionen, wobei eine von ihnen risikoarm sein und somit mindestens das eingesetzte Kapital garantieren muss. Die Verbraucher sollen stärker von den Kapitalmärkten profitieren, Kapitalgarantien werden nicht ausgesprochen.

Für Kunden hat das neue Modell einige Vorteile: Egal, in welchem Land sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, können sie ihn bei einem Umzug innerhalb der EU zu denselben Konditionen und mit dem bereits angesparten Geldern weiterführen. Die standardisierten Merkmale werden für alle EU-Länder gelten, darüber hinaus können jedoch je nach den nationalen Voraussetzungen weitere Inhalte vereinbart werden. Die Kunden können außerdem alle fünf Jahre den Anbieter wechseln. Die bei einem Anbieterwechsel anfallenden Kosten sollen auf 1,5 % des positiven Saldos beschränkt sein. PEPPs müssen von der EIOPA autorisiert werden.

Die Anbieter haben die Möglichkeit, alle Vertriebskanäle zu nutzen und können die PEPPs auch über das Internet vertreiben. Die Anbieter können für PEPP-Verträge die Auszahlungsvarianten Pauschalbeträge, Annuitäten, eine Kombination aus beiden Möglichkeiten oder regelmäßige Auszahlungen vorsehen.

Die EU-Kommission möchte so eine einfache und kostengünstige EU-weite Altersvorsorge schaffen, bei der die Verbraucher vom europäischen und dynamischen Wettbewerb der PEPP-Anbieter profitieren. Vor dem Kauf wird eine standardisierte Leistungserklärung sowie ein sog. Key Information Document (KID) bereitgestellt, aus dem die Gebühren und weiteren Kosten transparent hervorgehen.

Anbieter können erstmals von einem echten EU-Binnenmarkt und dem erleichterten grenzüberschreitenden Verkauf der Vorsorgepakete profitieren. Durch die Ausdehnung des Marktes auf die gesamte EU ergeben sich zahlreiche Distributionsvorteile. Künftig wird es außerdem möglich sein, für ein Produkt nur noch eine einzige Produktzulassung zu benötigen, die dann für mehrere EU-Staaten gültig ist. Von der Möglichkeit des Online-Vertriebs werden sowohl etablierte als auch neue Anbieter profitieren.

Es gibt noch keinen konkreten Zeitrahmen für die Einführung der nötigen Verordnung, da der Vorschlag der EU-Kommission zunächst im Europäischen Parlament sowie im Rat diskutiert werden wird. Wird er dort angenommen, treten die Regelungen 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die EU-Kommission rechnet damit, dass es etwa zwei Jahre später die ersten Anbieter geben wird, die PEPPs auf den Markt bringen werden.

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