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Was ist eine Namensaktie

Namensaktien sind auf den Namen des Aktionärs ausgestellt. Der Aktionär als Eigentümers wird mit seinem Namen, Geburtsdatum und Adresse im Aktienregister des Unternehmens erfasst. Nur dieser Eigentümer kann über die Wertpapiere verfügen. Hierin unterscheiden sich Namensaktien von den anonym ausgestellten Inhaberaktien, über die verfügen kann, wer sie "innehat", also besitzt, sie bei sich führt.

Kurzer rechtlicher Unterschied zum besseren Verständnis: Eigentümer und Besitzer sind im deutschen Recht nicht dasselbe. In der Praxis handelt es sich zwar oft um dieselbe Person, das muss aber nicht sein. Ein Dieb zum Beispiel ist nur Besitzer des Diebesguts, nicht der Eigentümer. In diesem Beispiel klingt ein Unterschied aus früheren Zeiten an: Als Aktien noch "in echt" statt digital gehandelt wurden, waren Namensaktien besser vor einem ungewollten Eigentümerwechsel geschützt.

Der Sinn der Namensaktie

Aktiengesellschaften können ihre Aktionäre durch Namensaktien besser erfassen. Die Anteilseigner können sich nicht hinter Treuhändern verstecken. (Sie können sich dennoch vertreten lassen, zum Beispiel auf der Hauptversammlung.) Nur registrierte Inhaber sind stimmberechtigt und haben einen Dividendenanspruch.

Über Namensaktien ist es möglich, dass die Anteilseigner bei der Gründung der Gesellschaft nur einen Teil des Aktienkapitals einzahlen und die Restzahlung nachholen. Das ist vor allem bei Sacheinlagen sinnvoll, die oft über einen längeren Zeitraum eingebracht werden. Durch die Eintragung im Aktienregister lässt sich die Kreditwürdigkeit des zukünftigen Aktionärs prüfen und sicherstellen. Genauer gesagt ist diese "Beteiligung auf Kredit" ausschließlich bei der Namensaktie möglich, weil der Eigentümer einer Inhaberaktie unbekannt, anonym ist.

Höhere Beliebtheit und Vorteile durch EDV und Internet

Namensaktien ließen sich "früher", also in Zeiten von Stift und Papier ohne elektronische Kommunikation, schwerer übertragen als die oben dargestellten Inhaberaktien. Wer letztere verkaufen wollte, musste sie nur bei sich führen und beim Handel auf den Tisch legen. Das mag Nachteile bei der Sicherheit gehabt haben (Diebstahl, Fälschung), aber es war schneller und einfacher als bei der Namensaktie.

Heute und dank moderner, elektronischer Mittel ist die Übertragbarkeit (fachlich genauer: "Fungibilität") einer Namensaktie beim Börsenhandel nicht mehr eingeschränkt. Auch die Gesetze wurden an das Informationszeitalter angepasst, sodass Namensaktien den Inhaberaktien in vielen Punkten nicht mehr nachstehen. Sie haben in Deutschland an Beliebtheit und Bedeutung gewonnen, die Zahl der im Umlauf befindlichen Namensaktien ist gestiegen.

In Deutschland sind Namensaktien (noch) deutlich weniger im Umlauf. Weltweit gesehen, sind Namensaktien der Standard.

Habe ich bei einer Namensaktie Stimmrecht?

Ja, die Eigentümer von Namensaktien haben grundsätzlich Stimmrecht. Allerdings sind nur registrierte Inhaber stimmberechtigt. Die Anmeldefrist beträgt wie bei Inhaberaktien 7 Tage. Wer kurz vor der Aktionärsversammlung kauft, kann also womöglich sein Stimmrecht nicht wahrnehmen.

Beziehung zu anderen Aktienarten

Art der Ausstellung

Aktien lassen sich auf zwei Arten ausstellen: als Namensaktie oder als Inhaberaktie. Beide Begriffe sind das Gegenteil des anderen. Dennoch kann dasselbe Unternehmen sowohl Namensaktien als auch Inhaberaktien nebeneinander ausstellen. Es ist möglich, Aktien der einen Form in die andere Form umzuwandeln.

Unterform

Als Unterform gibt es die vinkulierte Namensaktie. Mit diesem Werkzeug behält die ausstellende Aktiengesellschaft die Kontrolle über die Aktionärsstruktur: Nur wenn das Unternehmen zustimmt, ist eine Übertragung der Aktien möglich. Lesen Sie hier ausführlich, welche Vor- und Nachteile vinkulierte Namensaktien haben.

Stammaktien und Vorzugsaktien

Die Art der Ausstellung hat keinen Einfluss auf die Aktie selbst. Die Rechte und Pflichten des Eigentümers entsprechen denen der anderen Aktienarten. Eine Namensaktie kann also beispielsweise als Stamm-Namensaktie oder Vorzugs-Namensaktie ausgestellt werden.

Vor- und Nachteile einer Namensaktie für Privatanleger/Unternehmen

Namensaktien bieten hauptsächlich dem ausstellenden Unternehmen Vorteile. Meist sind diese zugleich die Nachteile der Investoren. Selbst wenn Sie als Investor oder Investorin keinen Einfluss auf die Art der Ausstellung haben, sollten Sie die Vor- und Nachteile von Namensaktien kennen. Manche Nachteile lassen sich umgehen. In seltenen Fällen können Sie sich zwischen Inhaber- und Namensaktien desselben Unternehmens entscheiden (bei gemischter Ausgabe, siehe oben).

Vorteile

Es gelten die gleichen Vorteile wie bei Stammaktien, vor allem:

  • Dividendenanspruch.
  • Stimmrecht.
  • Mitbestimmung bei ausreichend hoher Aktienzahl.

Nachteile

  • Die herausgegebenen Aktien werden dem erwerbenden Investor mit allen relevanten Daten zugeordnet. Das Unternehmen ist jederzeit in der Lage zu ermitteln, welche Aktionäre welche Aktienmenge erworben haben und halten. Anonymes Halten von Namensaktien ist nicht möglich.
 

Was ist eine Stückaktie?
Was ist eine Inhaberaktie?

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