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Mietwagen ohne Winterreifen - Fahrer haftet

Verschneite Landschaften, rasante Skipisten – Winterreisen stehen bei Urlaubsfans hoch im Kurs. Um auch im Reiseland mobil unterwegs zu sein, sind Mietwagen eine komfortable Lösung. Winterreifen sind ja gleich dabei.  Doch ist das tatsächlich so? Fakt ist, die meisten Leihwagenanbieter statten ihre Fahrzeugflotte mit Winterreifen aus, doch es besteht keine gesetzliche Pflicht.

Nach einem Urteil des OLG Köln (OLG, Az. 19 U 151/11) können Autovermietungen ihre Fahrzeuge auch mit Sommerreifen verleihen. Der Leihwagenmieter muss sich vergewissern, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Unterlässt er dies und verursacht bei winterlichen Straßenbedingungen einen Unfall, ist er verpflichtet, die Kosten für den Schaden selbst zu tragen.

 

Hohe Bußgelder für Rutschpartien bei Eis- und Schneeglätte

Obwohl in den meisten europäischen Reiseländern keine generelle Pflicht für Winterbereifung herrscht, drohen hohe Bußgelder für Rutschpartien bei Eis- und Schneeglätte mit Sommerreifen. Diese Regelung gilt auch für das Führen eines Mietwagens. Wer in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einen Leihwagen mieten will, muss darauf achten, dass Winterpneus mitbestellt werden. Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass der Fahrer mit Sommerbereifung fährt, drohen Strafgelder von rund 60 Euro. Kommt es zu Verkehrsbehinderungen, werden Autofahrer mit 80 Euro zur Kasse gebeten und müssen darüber hinaus mit einem Punkt auf ihrem Flensburger Konto rechnen.

 

Winterbereifung: Zusatzkosten für den Mietwagenkunden

Wenn Mietwagenfirmen ihre Fahrzeuge mit Winterreifen ausrüsten, entstehen hohe Kosten. Bisher war es so, dass Autovermieter diese Mehrkosten auf den Mietwagenpreis umgelegt haben. Leihwagenkunden mussten mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Im Jahr 2014 haben vor allem die bekannten Mietwagenanbieter dieses Vorgehen geändert und bieten ihre Fahrzeugflotten inklusive Winterreifen ohne Zusatzgebühren an. Viele kleinere Leihwagenfirmen verlangen jedoch weiterhin einen Aufpreis. Ob mit Gebühren oder ohne – der Mietwagenkunde steht in der Pflicht, sich zu vergewissern, ob Winterpneus aufgezogen wurden. Ansonsten kann die lang ersehnte Winterreise zum teuren Urlaubsvergnügen werden.

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