Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Bei der Mietkaution kommt es oft zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Aus der Wohnung ausziehen, die hinterlegte Kaution zurückbekommen und das Geld gleich in die neue Unterkunft investieren - so reibungslos wünschen es sich die meisten Menschen bei einem Umzug. Die Realität sieht allerdings oft anders aus, denn immer wieder zahlen Vermieter den Betrag nur teilweise oder gar nicht aus. Dazu erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz: "Die Kaution soll mögliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis sichern, wie nicht gezahlte Mieten, Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen aber auch eventuelle Schadensersatzansprüche."
Kaution muss insolvenzsicher angelegt werden
Der Vermieter gilt bei Kautionen nur als Treuhänder des Geldes und ist verpflichtet, es insolvenzsicher anzulegen. "Zur Sicherheit sollte sich der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses daher nach dem Verbleib seiner Kaution erkundigen", so der Experte. Endet das Mietverhältnis, muss der Vermieter das Geld mit Zins und Zinseszinsen zurückerstatten - und zwar nach einer angemessenen Überlegungsfrist. "In der Rechtsprechung wird spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ein Anspruch auf Kautionsabrechnung und -auszahlung anerkannt. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an", meint Jürgens. Falls noch eine Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung ausstehe, könne der Vermieter den entsprechenden Betrag zurückhalten. Den Rest der Summe hat er aber auszuzahlen oder, sofern es sich um ein verpfändetes Sparbuch handelt, auch dessen Freigabe zu erklären. Häufig entzündet sich ein Kautionsstreit auch über die Schönheitsreparaturen. Hat der ausziehende Bewohner diesbezügliche Pflichten nicht wahrgenommen, muss der Vermieter ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Erst wenn diese ergebnislos verstrichen ist, kann er auf die Kaution zurückgreifen und seine Ansprüche damit verrechnen.
Wirksamkeit von Klauseln checken lassen
Ob und inwieweit dem Mieter die Schönheitsreparaturen obliegen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Da es hierzu unzählige unwirksame Klauseln gibt, sind Betroffene gut beraten, sich kundig zu machen. Um Ärger und womöglich einen Rechtstreit von vornherein zu vermeiden, sollte der Mieter beim Auszug auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll bestehen.
Vollständiges Übergabeprotokoll
Um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, lässt man am besten ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen und nimmt sich dafür einen Zeugen an seine Seite. Wird der Schlüssel einfach so übergeben, kann man sonst später eine böse Überraschung erleben. Denn häufig stellt der Vermieter erst nach dem Auszug Ansprüche aufgrund angeblicher Schäden. Dann ist es nicht selten strittig, wer diese verursacht hat und beseitigen muss. Beim Übergabeprotokoll wird nur der objektiv sichtbare Zustand der Wohnung festgehalten, wie etwa Kratzer im Parkett, Schäden an Fliesen oder ein Sprung in der Küchentür. Unter www.iv-Mieterschutz.de gibt es hierzu weitere Informationen. Ein Übergabeprotokoll ist übrigens auch bei Einzug ratsam.
Mietkautionsversicherung, die gute Alternative zur Mietkaution
Eine gute Alternative zur Barkaution ist die sogenannte Mietkautionsversicherung. Dabei übernimmt eine Versicherungsgesellschaft die Bürgschaft über die Mietkautionssumme. Sollte es dann später zu einer Beanspruchung der Kautionssumme durch den Vermieter kommen, meldet dieser den Anspruch bei der Versicherungsgesellschaft einfach an und bekommt das Geld innerhalb kurzer Zeit ausbezahlt.
Ein privater Mieter zahlt einen festen Jahresbeitrag in Höhe von 5 % des Mietkautionsbetrages. Bei einem Kautionsbetrag von 800 Euro werden so jährliche Gebühren in Höhe von 40 Euro fällig.
Die Vorteile einer Kautionsversicherung
Vorteile für den Mieter
- Keine Zahlung der Mietkaution.
- Geld zur freien Verfügung.
- Vermieter erhält automatisch Kautionsbestätigung, kein Aufwand für den Mieter.
Vorteile für den Vermieter
- Maximale Sicherheit durch die Kautionsversicherung.
- Jederzeit schneller Rückgriff bei Schäden auf den Kautionsbetrag.
- Bonität des Mieters wird durch Versicherung geprüft.
- Schnelle Abwicklung mittels Online-Antrag.
Um die Abwicklung für alle Parteien so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten, wird der Antrag online gestellt. Der Mieter gibt dabei seine persönlichen Daten und seine Bankverbindung ein. Innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsannahme erhält der Vermieter bereits die Bestätigung. Mit dieser Bestätigung ist die Mietkaution bereits genehmigt und im Schadensfalle für den Vermieter einforderbar. Für Sie als privaten Mieter bedeutet dieses, dass Sie keine Barleistungen, kein Sparbuch oder Sonstiges als Sicherheit hinterlegen müssen. Neben einer schnellen Abwicklung müssen Sie nur geringe jährliche Gebühren bezahlen, gleichzeitig ersparen Sie sich die Zahlung der Mietkaution.