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Lebensversicherung kündigen – wann ist es sinnvoll und was gilt es zu beachten?
Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung sollte grundsätzlich gut bedacht sein. Erst ab einer längeren Laufzeit übersteigt der sogenannte Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge. Lebensversicherungen sind mit hohen Kosten behaftet: Neben der Abschlussprovision für den Vertrieb fallen jährliche Stückkosten, Einrichtungskosten für den Vertrag und variable Kosten aus der Verwaltung an. Diese Aufwendungen gehen natürlich zulasten der Beiträge. Gerade die Abschlusskosten, auch wenn sie intern auf mehrere Jahre verteilt werden, lassen den Vertrag in den ersten Jahren alles andere als rentabel erscheinen. Anders verhält es sich bei einer Risikolebensversicherung, die keinerlei inneren Kapitalwert aufbaut. Hier muss nur beachtet werden, dass der Versicherer einen Anspruch auf die erste Jahresprämie hat. Bei der Kündigung muss der Versicherungsschein vorgelegt werden. Ist dieser nicht mehr vorhanden, benötigt der Versicherer eine Verlusterklärung.
Genaue Werte abfragen
Für die Kündigung einer Lebensversicherung gilt in den meisten Fällen, dass der Versicherungsnehmer Liquidität benötigt. Vor der Kündigung sollte er aber auf jeden Fall den Rückkaufswert und die tatsächliche Auszahlungssumme abfragen. Im Detail lauten die Eckdaten für die Abfrage:
- Stichtag der Auszahlung
- Summe der gezahlten Beiträge
- Höhe des Rückkaufswertes
- Höhe anfallender Verwaltungskosten
- fällt Einkommensteuer an?
- Höhe des Überweisungsbetrages
Eine Kündigung ist nur empfehlenswert, wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag über der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Ist dies nicht der Fall, bieten sich Alternativen.
Direktversicherungen nach § 3 Nr.63 Satz 1 Einkommensteuergesetz sind von einer Kündigung ausgeschlossen.
Die Alternativen zur Kündigung
Policendarlehen
Bei Liquiditätsbedarf bietet sich ein Policendarlehen an. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer den vorhandenen Rückkaufswert als diskontierte Ablaufleistung ausgezahlt. Die Rückzahlung kann in einer Summe, in Raten oder gar nicht erfolgen. Die Zinsen für das Policendarlehen sind sehr moderat, und das Darlehen wird nicht an die Schufa gemeldet, da der Versicherungsnehmer sein eigenes Geld zurückgezahlt bekommt. Soll eine fondsgebundene Lebensversicherung beliehen werden, ist dies in der Regel nur bis zu 60 Prozent des Rückkaufswertes möglich.
Beitragsfreistellung
Besteht kein Liquiditätsbedarf und es wird lediglich die Rentabilität weiterer Beitragszahlungen infrage gestellt, empfiehlt sich die Beitragsfreistellung. Bei Verträgen mit einem Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005 ist eine Verkürzung der Versicherungslaufzeit möglich. Dies muss im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden.
Verkauf der Lebensversicherung
Als dritte Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung bietet sich der Zweitmarkt an. Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, laufende Versicherungsverträge aufzukaufen. Der Vorteil liegt hier im Fortbestand des Versicherungsschutzes bei gleichzeitiger Liquiditätsschöpfung.
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