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Kündigungsumkehr - eine sinnvolle Option, wenn die Versicherung kündigte

Die Regeln sind klar: Eine Versicherung schließt man ab, wenn man sie braucht und kündigt sie wieder, wenn kein Bedarf mehr besteht. Doch dass auch die Versicherer selbst die Möglichkeit haben, Verträge zu kündigen, ist vielen Verbrauchern gar nicht bewusst.

Wann dürfen Versicherungen Verträge kündigen?

So wie der Versicherte im Falle eines Schadens ein Sonderkündigungsrecht besitzt, kann dieses auch die Versicherungsgesellschaft ausüben. Oft wird davon Gebrauch gemacht, wenn mehrere Schadenfälle innerhalb eines kurzen Zeitraums gemeldet werden. Darüber hinaus besteht natürlich das Recht der ordentlichen Kündigung auf beiden Seiten, die jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres ausgesprochen werden kann, natürlich auch wieder von beiden Seiten.

Eigentlich alles eine ganz normale Sache, oder nicht?

Für den Kunden nicht, denn an ihm bleibt nach der Kündigung durch den Versicherer ein Makel haften, der mitunter drastische Folgen haben kann. Diese stellen sich immer dann ein, wenn der Kunde sich um den Abschluss einer neuen Police bei einem anderen Versicherer bemüht. In diesem Fall fragt nahezu jede Versicherung ab, von welcher Seite eine Vorversicherung gekündigt wurde. Lautet die Angabe dann „der alte Versicherer“, lehnen viele Gesellschaften den Vertragsabschluss kategorisch ab.

Lösung für dieses Problem: Kündigungsumkehr

Die beste Lösung nennt sich „Kündigungsumkehr“. Die Kündigung wird so verändert, dass der Kunde als Kündigender gilt. Der Versicherer muss sich jedoch auf diese Praxis einlassen, was nicht immer der Fall ist. Allerdings bleiben auch bei einer Kündigungsumkehr die Anzahl und Höhe der Vorschäden bestehen, was sich ebenfalls negativ auf den Abschluss eines neuen Vertrags auswirken kann.

Wer das Risiko nicht eingehen möchte, für den bleibt noch die Möglichkeit der Vertragssanierung. Hierbei wird der bestehende Versicherungsvertrag lediglich überarbeitet, aber keine Kündigung ausgesprochen. Es können beispielsweise Leistungen herausgenommen oder eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart werden.

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