Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Informatives, Ratgeber, Nachrichten und Hintergründe zu den Themen Versicherungen, Finanzen (Geldanlage und Kredite) sowie Altersvorsorge.
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Kfz-Versicherung kündigen – wann und wie geht das?
Eine Kfz-Versicherung kann zu drei Anlässen gekündigt werden:
- Die reguläre Kündigung
Die reguläre Kündigung kann bis zum 30. November eines Jahres erfolgen. Das Kfz-Versicherungsjahr beginnt einheitlich zum 1. Januar, die Kündigungsfrist beträgt bei Fahrzeugen nur vier Wochen. Kein Wunder, dass im Oktober ein regelrechter Kampf der Versicherer um die Kunden entbrennt. - Kündigung nach Autoverkauf
Die Kfz-Versicherung zu kündigen ist natürlich auch möglich, wenn das Fahrzeug verkauft wird. Bei der Autoversicherung handelt es sich um eine Sache und nicht auf den Versicherungsnehmer bezogene Versicherung. Entfällt das Auto, entfällt auch der Versicherungsschutz. Die Kaufvertragsformulare, wie sie in Zeitschriftenläden oder beim ADAC erhältlich sind, beinhalten bereits eine für die Versicherung vorgesehene Kopie. - Kündigung bei Erhöhung der Prämie für die Autoversicherung
Die dritte Kündigungsmöglichkeit für die Kfz-Versicherung gibt es bei der Erhöhung der Kfz-Prämie. Das Versicherungsvertragsgesetz besagt im § 40, dass der Versicherungsnehmer ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat, wenn der Versicherer die Prämie ohne gleichzeitige Aufwertung des Versicherungsschutzes erhöht. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anpassungsmitteilung beim Versicherer vorliegen.