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Rechtstipp: Sogenannte Kavaliersdelikte können kostspielig werden

Wir sind alle kleine Sünderlein: Der Text aus dem alten Liedchen trifft nicht zuletzt auf sogenannte Kavaliersdelikte zu, die wohl jeder schon einmal begangen hat. Alltägliches Beispiel ist das Überqueren der Straße durch Fußgänger trotz roter Ampel. Wer erwischt wird, zahlt fünf Euro Strafe, passiert dabei ein Unfall, sind es zehn Euro. Missachtet ein Radfahrer das Rotlicht, wird es deutlich teurer, das dürfte den meisten bekannt sein. Dass aber auch bei der "Müllentsorgung" im öffentlichen Raum Strafen drohen, ist vielen dagegen wohl nicht geläufig.

Beispiel Kaugummi. Es hat längst seinen Geschmack verloren, aber ein Mülleimer ist nicht in Sicht. Darf man es dann einfach auf dem Gehweg entsorgen? "Das achtlose Ausspucken eines Kaugummis ist eine unzulässige Abfallentsorgung und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden", so Rechtsanwalt Stefan Kranz aus der Kanzlei Bernzen Sonntag Rechtsanwälte in Frankfurt/Main, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Je nach Kommune könne diese Bequemlichkeit zwischen 20 und 35 Euro kosten. Mit einem ähnlichen Bußgeld müsse ein Raucher rechnen, der seine Zigarette gedankenlos auf den Boden werfe. "Hier besteht zudem die Gefahr, dass die noch brennende Kippe etwas in Brand setzt. Also lieber den nächsten Mülleimer oder Aschenbecher suchen", rät Kranz. Unter www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps gibt es noch mehr Informationen.

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