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Fondsgebundene Rentenversicherungen – nicht unbedingt die ideale Lösung

2016 haben Verbraucher etwa 5,2 Millionen Lebensversicherungen neu abgeschlossen. Ein Drittel davon waren Pensions- und Rentenversicherungen, weil sich die Kunden angesichts der seit geraumer Zeit niedrigen Zinsen von Aktien bessere Erträge versprochen haben. Das ist im Vergleich zu 2015 ein Plus von ca. 11 %.Was zunächst nach einer vernünftigen Entscheidung aussieht, birgt allerdings auch einige Nachteile

So funktionieren fondsgebundene Rentenversicherungen:

Anleger können aus einer Reihe von Investmentfonds sowie oft auch börsengehandelten Fonds (Exchange-Traded Fund, ETF) wählen. Erweisen sich die ETFs oder Investmentfonds als gute Anlagen, können Kunden gute Ergebnisse erzielen. Derzeit gehen Fachleute davon aus, dass die Werte innerhalb von 30 Jahren um durchschnittlich 6 % ansteigen; Kursschwankungen sind hierbei bereits berücksichtigt. Ein weiterer Vorteil dieser Anlageform ist, dass immer wieder auf stärkere Fonds umgeschichtet werden kann. Bei den meisten Versicherern ist dies einmal jährlich ohne zusätzliche Kosten möglich.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten, sodass Verbraucher einige Nachteile in Kauf nehmen müssen, die sich renditemindernd auswirken können:

  • Die Berechnungsgrundlage für die garantierte Rentenzahlung ist für die Anbieter die wahrscheinliche Lebenserwartung ihrer Versicherten. Die meisten Kunden gehen davon aus, dass dies auf der Basis der in Deutschland durchschnittlichen Lebenserwartung geschieht – danach haben z. B. zwischen 1973 und 1975 geborene Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 79 Jahren (Quelle: Statistisches Bundesamt, destatis.de). Versicherer arbeiten allerdings mit der Generationensterbetafel, die von der Deutschen Aktuarvereinigung, dem Berufsverband der Versicherungsmathematiker, veröffentlicht wird. Auf die von dort ermittelten Werte schlagen die Versicherer noch einen Puffer von drei Jahren auf, sodass so eine durchschnittliche Lebenserwartung von ca. 92 Jahren ermittelt wird. Die auf dieser Berechnung fußende Rentengarantie ist jedoch nur wenig höher als ein Entnahmeplan eines Kontos ohne Zinserträge.

  • Beim Vertragsschluss ist es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen noch nicht möglich, die zu erwartende Höhe der Rente vorherzusagen. Deshalb wird hier hilfsweise mit einem sog. Rentenfaktor gearbeitet, der auch im Vertragstext genannt wird. Er wird oft zu festen Prozentsätzen garantiert und zeigt, wie hoch die von der Versicherung gezahlte Rente pro 10.000 Euro erreichtem Vermögensstand ist. Ein Beispiel: Beträgt der Rentenfaktor 25 und das Kapital 100.000 Euro, ergibt sich bei einer Garantie von 100 % eine Monatsrente von 250 Euro (25 x (100.000 Euro/10.000 Euro)). Dieser Rentenfaktor ist jedoch nicht statisch, sondern kann nachträglich herabgesetzt werden. Das wurde in der aktuellen Niedrigzinsphase auch von mehreren Assekuranzen gemacht. So sinkt die zu erwartende Rente, und den Kunden sind die Hände gebunden.

  • Sobald die Phase der Rentenzahlung begonnen hat, haben die Versicherten keinen Einfluss mehr auf die weitere Art der Vermögensanlage. Ihre vorher individuelle und dynamisch wachsende Vorsorge wird dann nur noch konventionell verwaltet. Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass die Garantie für die Mindesthöhe der Rentenzahlung lebenslang gültig ist und die vom Versicherten ausgesuchten Fondanteile verkauft sowie der Erlös dem kollektiven Vermögen zugeführt wird. Speziell für Verbraucher, die eine fondsgebundene und mit einer Garantie verknüpfte Rentenversicherung (wie z. B. einer Beitragsgarantie) neu abgeschlossen haben, ergibt sich vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase ein Problem: Die Erlöse aus dem Kollektivvermögen sind deutlich gesunken, die Garantiezahlungen für sofort beginnende Leibrenten wurden auf der Grundlage des vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrechnungszinses (umgangssprachlich auch als Garantiezins bezeichnet) ab Januar 2017 von 1,25 % auf nur noch 0,9 % gesenkt.

  • Die Versicherer haben noch sehr viele Rentenversicherungen im Bestand, die zu Zeiten abgeschlossen wurden, als noch Zinsgarantien von 3 bis 4 % gegeben wurden, die weiterhin erfüllt werden müssen. Diesen steht jetzt die seit Jahren andauernde Niedrigzinsphase gegenüber: Die alten Verträge müssen zu den alten Konditionen bedient werden, deshalb sehen sich die Versicherer gezwungen, von den ohnehin jetzt geringen Erträgen des Kollektivvermögens eine Reserve abzuzweigen. Das wirkt sich zwangsläufig ungünstig auf die Rendite aus.
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