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Förderungen im Finanzbereich - aktuelle Übersicht für Sparer und Kreditnehmer

Im Finanzbereich gibt es diverse Förderungen, die bei Weitem nicht allen Menschen in Deutschland bekannt sind. Sowohl für Kreditnehmer als auch für Sparer und Anleger existieren unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen, Zulagen oder auch steuerliche Vergünstigungen. Wir möchten Ihnen einen aktuellen Überblick darüber geben, durch welche Fördermöglichkeiten Sie entweder Geld sparen oder zusätzlich Kapital erhalten, welches sich nicht selten über viele Jahre hinweg zu einer stattlichen Summe addieren kann.

Die Förderungen im Finanzbereich im Überblick

Die meisten Förderungen, die im Finanzbereich existieren, betreffen vorrangig Anleger und Sparer. Dies hat sicherlich damit zu tun, dass der Staat seit geraumer Zeit erkannt hat, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um später im Alter einen guten Lebensstandard zu haben. Die meisten Förderungen sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, denn natürlich sollen Zulagen und sonstige Unterstützungen in erster Linie Menschen mit einem geringen oder maximal durchschnittlichen Einkommen zugutekommen.

In der Übersicht sind es aktuell die folgenden Förderungen, die es im großen Bereich Finanzen gibt:

  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Baukindergeld
  • Zulagen und günstige Kredite der KfW
  • Steuervergünstigung bei denkmalgeschützten Immobilien

Auf einige dieser Förderungen möchten wir jetzt im Detail eingehen, insbesondere die für Sparer und Anleger, da diese einen Großteil der Bevölkerung betreffen.

Arbeitnehmersparzulage: Förderung zum Vermögensaufbau bei VL-Verträgen

Eine der ältesten Förderungen, die es in Deutschland für Sparer gibt, ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Wie der Name bereits sagt, erhalten in diesem Fall Arbeitnehmer, also abhängig Beschäftigte, zu denen aber auch Auszubildende zählen, eine Zulage zum Sparen. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage besteht darin, dass diese nur in Verbindung mit einem VL-Vertrag gezahlt wird, also einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage wird in zwei Gruppen eingeteilt, nämlich je nachdem, um welche Art Sparvertrag es sich handelt. Daraus resultieren die folgenden zwei Werten:

  • 20% bei Fonds- und Wertpapier-Sparverträgen
  •   9% bei Bausparverträgen

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage besteht darin, dass Sie die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese liegen bei 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete), wenn der Vertrag wohnwirtschaftlichen Zwecken dient. Bei anderen Verträgen gelten 20.000 bzw. 40.000 Euro als Einkommensgrenzen. Die Arbeitnehmersparzulage ist allerdings begrenzt und wird maximal auf eine Sparleistung von 400 bzw. 470 Euro gezahlt. Somit können Sparer im Idealfall maximal 80 Euro im Jahr erhalten. Demzufolge handelt es sich zwar um eine staatliche Förderung, die allerdings vom Betrag her für die meisten Sparer sicherlich nicht wirklich berauschend ist.

Wohnungsbauprämie als Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Eine zweite staatliche Förderung für Sparer richtet sich insbesondere an Personen, die später selbstgenutztes Wohneigentum haben möchten. Es handelt sich dabei um die Wohnungsbauprämie, die in erster Linie im Zusammenhang mit der Nutzung eines Bausparvertrages gezahlt wird. Die Zahlung der Wohnungsbauprämie ist ebenfalls an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt, die bei 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten liegen (zu versteuerndes Einkommen). Die Höhe der Wohnungsbauprämie beläuft sich auf 8,8 Prozent, allerdings maximal auf 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) Sparbeitrag im Jahr. Somit kann die Wohnungsbauprämie im Idealfall pro Person und Jahr maximal 45,06 Euro betragen.

Riester-Rente: Ansehnliche Förderung für Sparer

Die staatliche Förderung, die vom Betrag her für Sparer – bis auf das recht spezielle Baukindergeld - am größten ist, ist die Riester-Rente. Unter der Voraussetzung, dass Sie mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens in einen sogenannten Riester-Vertrag fließen lassen, erhält zunächst einmal jeder Riester-Sparer die Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Pro Kind kann zusätzlich eine sogenannte Kinderzulage hinzukommen, die je nach Geburtsjahr des im Haushalt lebenden Kindes entweder 185 Euro jährlich (Kind vor 2008 geboren) oder 300 Euro im Jahr (Kind ab 2008 geboren beträgt. Eine vierköpfige Familie würde in dem Fall also bestenfalls jährlich Zulagen in Höhe von insgesamt 908 Euro erhalten. Darüber hinaus besteht ein Vorteil der Riester-Rente darin, dass die Zulagen an keine Einkommensgrenzen gebunden sind, wie es bei der zuvor erläuterten Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie der Fall ist.

Rürup-Rente: Alternative Fördermöglichkeiten vor allem für Selbstständige und Freiberufler

Da die Riester-Rente ausschließlich für rentenversicherungspflichtige Personen, also in erster Linie für abhängig Beschäftigte und deren Angehörige gedacht ist, wurde mit der Rürup-Rente, die eigentlich Basisrente heißt, eine alternative Förderung für Selbstständige und Freiberufler ins Leben gerufen. Bei der Rürup-Rente gibt es allerdings keine Zulagen wie bei der Riester-Rente, sondern stattdessen handelt es sich um Steuervergünstigungen. Diese bestehen darin, dass die Beiträge in einen Sparvertrag, der der privaten Altersvorsorge dient, bis zu einem gewissen Grad steuerfrei sind. In der Ansparphase können aktuell (2019) 88 Prozent der Sparbeiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, allerdings maximal 24.305 Euro (Ledige) oder  48.610 € (Verheiratete). In der Rentenphase schwindet der nicht zu besteuernde Anteil Jahr für Jahr und liegt derzeit nur noch bei 22 Prozent (2019). Demzufolge werden 78% der Auszahlungen aus dem Rürup-Vertrag besteuert,

Baukindergeld: Familien mit Wohneigentum sollen gefördert werden

Eine noch relativ neue Förderung, die sich ausschließlich an Familien mit Kindern richtet, die ein Eigenheim bauen oder erwerben möchten, ist das sogenannte Baukindergeld. Dieses wird seit 2018 gezahlt und kann beispielsweise in die Tilgung eines Immobilienkredites fließen. Die Höhe des Baukindergeldes ist transparent festgelegt und beträgt je Kind 1.200 Euro im Jahr. Allerdings wird das Baukindergeld maximal für drei Kinder gezahlt, sodass Eltern im Idealfall eine jährliche Förderung in Höhe von 3.600 Euro vom Staat erhalten. Beim Baukindergeld ist allerdings ebenfalls eine Einkommensgrenze zu beachten, die jedoch mit 90.000 (1 Kind) bis 120.000 Euro (3 Kinder) relativ hoch angesetzt sind, sodass viele Hunderttausend Familien in Deutschland in den Genuss des Baukindergeldes kommen können. Die Förderung wird für maximal zehn Jahre gezahlt.

KfW-Bank mit einer Reihe von Förderprogrammen

Nicht nur Sparer und Anleger werden in Deutschland im Finanzbereich gefördert, sondern ebenfalls Menschen, die eine Finanzierung durchführen. Die mit Abstand größten Fördermöglichkeiten bietet in dem Zusammenhang die staatliche KfW-Bank, die aktuell über 20 einzelne Förderprogramme im Angebot hat. Maßnahmen und Vorhaben, die insbesondere in Form eines zinsgünstigen KfW-Darlehens, aber zum Teil auch durch Zuschüsse gefördert werden, sind unter anderem:

  • Energieeffizient Bauen
  • Energieeffizient Sanieren
  • Existenzgründung
  • Studieren (Studienkredite)

Wenn Sie beispielsweise ein Haus bauen oder sanieren möchten, bei dem zumindest grundlegende Energiestandards eingehalten werden, lohnt es sich auf jeden Fall, sich bei Ihrer Bank oder zunächst bei der KfW  über mögliche Förderungen zu informieren.

Zusammenfassung: Förderungen insbesondere beim Sparen nicht außer Acht lassen

Insbesondere für Sparer gibt es in Deutschland diverse Fördermöglichkeiten, die jährlich zu einer schönen Summe führen können, die Ihnen praktisch vom Staat geschenkt wird. So kann beispielsweise eine vierköpfige Familie, bei der beide Elternteile einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, im optimalen Fall durch Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, Riester-Zulagen und Baukindergeld Jahr für Jahr über 3.500 Euro an Förderungen erhalten. Daher lohnt es sich auf den Fall, nähere Informationen zu Förderungen und den jeweiligen Bedingungen einzuholen.

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