Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Wann verlieren Verbraucher wegen Fahrlässigkeit ihren Versicherungsschutz?
Wenn Versicherte selbst dafür verantwortlich sind, dass ein Schaden entstanden ist, ist von einem Verschulden die Rede. Hier unterscheiden Juristen zwischen einer leichten und groben Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Schaden nicht mit Absicht herbeigeführt wurde, jedoch die erforderliche Sorgfalt gefehlt hat. Der Fehler hätte vermieden werden können, weil dessen Folgen zu erwarten waren. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn ein Versicherter sein Haus verlässt, aber vergisst, alle Fenster zu schließen und es dann zu einem Einbruch kommt. Er ist dann auf jeden Fall am entstandenen Schaden mit schuld.
Bei Vorsatz ist die Sache klar: Hier wird mit voller Absicht ein Schadensfall erzeugt, der Versicherte muss die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung allein tragen.
Wo ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer groben Fahrlässigkeit?
Von einer einfachen Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die nötige Sorgfalt, die grundsätzlich erwartet werden kann, nicht eingehalten wird. Wer hingegen grob fahrlässig handelt, hat die grundlegendsten Sorgfaltspflichten ignoriert, selbst banale Sicherheitsvorkehrungen unterlassen und noch nicht einmal einfachste Überlegungen angestellt, die das Schadensereignis hätten verhindern können. Wie ein bestimmter Schaden zu bewerten ist, hängt dabei immer vom Einzelfall ab.
Wer für eine grobe Fahrlässigkeit verantwortlich gemacht wird, hat es schwer, von seiner Versicherung überhaupt Geld zu bekommen. Wird beispielsweise der Familienschmuck offen im Keller aufbewahrt oder auf der Landstraße ein Überholmanöver eingeleitet, obwohl der Gegenverkehr gut erkennbar ist, gehen die Versicherten aus ihrer Hausrat- bzw. Kfz-Kaskoversicherung leer aus. Auch speziell versicherter teurer Schmuck, der auf der Ablage eines Hotelbades vergessen wird, wird von den Assekuranzen nicht ersetzt.
Welche Versicherungen zahlen sogar bei einer groben Fahrlässigkeit?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Opfern eines Verkehrsunfalls eine Entschädigung auch dann, wenn sich der versicherte Fahrer grob fahrlässig verhalten und z. B. zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss gestanden hat. Auch die private Haftpflichtversicherung tritt für grob fahrlässig verursachte Schäden ein.
Es dürfte für viele Arbeitnehmer eine Beruhigung sein, dass sich grob fahrlässiges Verhalten des Versicherten, das zu dessen Berufsunfähigkeit führt, nicht negativ auf den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt. Hier spielt es keine Rolle, inwieweit der Versicherte seine Berufsunfähigkeit selbst verantworten muss.