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Erben ohne Testament - die gesetzliche Erbfolge

Wenn ein Angehöriger verstirbt und keinen letzten Willen hinterlässt, greift die gesetzliche Erbfolge. Doch wer erbt dann was?

Nicht jeder denkt daran, ein Testament zu machen. Oder es ist ein Testament vorhanden und der darin genannte Erbe ist selber kürzlich verstorben. Oftmals kommt es auch vor, dass der genannte Erbe seinen Anteil ausschlägt. Wer dann als Erbe in Frage kommt, ist gesetzlich geregelt.

Das Verwandtenerbrecht

Hier gilt das Grundprinzip: Es bleibt alles in der Familie. Dazu werde die Verwandten in Kategorien aufgeteilt: Zuerst sind die direkten Nachkommen dran - das sind die Erben erster Ordnung. Kinder, Enkel und so weiter. Die Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren
Nachkommen , also die Geschwister, Nichten und Neffen. Großeltern plus Abkömmlinge, (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen) sind die Erben dritter Ordnung. Theoretisch geht dies so weiter, das Ur- und Ur-Ur-Großeltern als Erben eingesetzt werden könnten, aber das ist eher selten der Fall. Hier wird es kompliziert, da verschiedene Familienverhältnisse ganz unterschiedliche Aufteilungen des Erbes zur Folge haben.
Grundsätzlich gilt: Die Erben der ersten Ordnung bekommen mehr als die Erben der zweiten Ordnung. Die Erben der zweiten Ordnung bekommen mehr als die Erben der dritten Ordnung und so weiter. Es gilt auch, dass Eltern Vorrang vor ihren Kindern haben. Dies bedeutet also, wenn die Kinder des Erblassers noch leben, gehen die Enkelkinder leer aus.

Das Ehegattenerbrecht

Was bekommen der Ehemann oder die Ehefrau? Auch wenn sie nicht blutsverwandt sind, bekommen die Ehegatten und die eingetragenen Ehepartner einen Teil des Erbes. Wie viel, das hängt in erster Linie davon ab, welche anderen Verwandten noch leben und ob zwischen den Ehepartnern eine Gütertrennung besteht. Falls dies nicht der Fall ist, bekommt der Ehepartner neben dem gesetzlichen Erbteil oftmals einen pauschalen Zugewinnausgleich. Das was nach diesem Ausgleich übrig bleibt, wird unter den Verwandten aufgeteilt.

Die Höhe selbst bestimmen

Es ist ganz schön knifflig und man merkt, dass es mit dem Erbrecht gar nicht so einfach ist. Vor allem dann, wenn theoretisch sogar Verwandte einen gehörigen Batzen Geld bekommen können, selbst wenn der Verstorbene mit ihnen kaum oder gar keinen Kontakt mehr hatte. Wer dies verhindern möchte, sollte unbedingt ein Testament machen. Nur so kann garantiert werden, dass der Großteil des Erbes an die meist geliebten Menschen übergeht. Und nirgendwo steht geschrieben, dass man mit ihnen auch verwandt sein muss.

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