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In die Elternzeit mit Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Im November 2014 beschlossen, noch nicht bei jedem angekommen: das Elterngeld Plus. Wer weiß, was dahinter steckt, kann profitieren. Dieser Text hilft und erklärt.
Dank Familienministerin Schwesig gelten beim Elterngeld und bei der Elternzeit Regelungen, die zum 01. Januar 2015 in Kraft traten. Das Elterngeld Plus macht es für Eltern möglich, ihre Bezüge zu verdoppeln, falls sie rasch wieder arbeiten gehen, nachdem das Kind geboren wurde. Mehr Geld bekommen Paare, die vier Monate lang gemeinsam in Teilzeit arbeiten. Auch eine Neuerung: Von den drei Jahren Elternzeit können Eltern zwei auf die Zeit verschieben, die nach dem dritten Geburtstag folgt. Wer die Regeln ausnutzen möchte, sollte frühzeitig gemeinsam mit dem Partner planen.
Elterngeld Plus und Basiselterngeld
Wurde oder wird das Kind nach dem 01. Juli 2015 geboren, können die Eltern zwischen zwei Varianten des Elterngeldes wählen. So gibt es das Basiselterngeld sowie das Elterngeld Plus. Dabei entspricht das Basiselterngeld dem vorherigen Elterngeld und liegt meistens bei 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens im Vorfeld der Geburt. Das Minimum liegt bei 300 € und das Maximum bei 1800 €. Einer der Elternteile kann maximal zwölf Monate das Basiselterngeld beziehen. Sofern der Partner ebenfalls für mindestens zwei Lebensmonate des Nachwuchses die Betreuung übernimmt, werden zwei Monate hinzugerechnet (Partnermonate). Wenn ein Elternteil die Arbeitszeit reduziert, wird das Basiselterngeld gemäß seiner Einkommenseinbuße berechnet.
Ein Beispiel: Wenn ein Vater vor der Geburt 3000 € netto verdient, halbiert er für die ersten zwei Monate nach der Geburt seine Arbeitszeit und verdient dann 1500 € netto. Seine Einkommenseinbuße liegt dann bei 1500 €. 975 €, also 65 % davon, werden ihm als Basiselterngeld überwiesen.
Mehr Geld dank Elterngeld Plus
Beim Elterngeld Plus können Eltern einen Monat des Basiselterngeldes in zwei Monate des Elterngeldes Plus verwandeln. Weil Paare maximal 14 Monate Basis Elterngeld beziehen können, können daraus 28 Monate des Elterngeldes Plus gemacht werden. Wenn derjenige, der Elterngeld bezieht, nicht arbeitet, wird die Auszahlung auf diese Weise lediglich gestreckt. Teilzeit arbeitende Eltern aber erhalten mit dem Elterngeld Plus weiter Unterstützung und mehr als mit Basiselterngeld, da anders kalkuliert wird. Es kann sogar eine Verdopplung herauskommen. Manfred Cirkel sagt: „Für Eltern, die in der Elternzeit arbeiten, ist das Elterngeld Plus immer die lohnendere Variante“. Er ist Elterngeldexperte sowie ehemaliger Mitarbeiter im Familienministerium von Rheinland-Pfalz.
Es ist für Eltern auch möglich, Elterngeld Plus und Basiselterngeld zu kombinieren.
Wie erfolgreich wird das Elterngeld Plus?
Die Frage, ob Mütter aufgrund des Elterngeld Plus' nun schneller in den Beruf zurückkehren werden, ist noch nicht zu beantworten. Eine Studie, die durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung 2008 durchgeführt wurde, sagt, dass viele Mütter noch nicht wieder arbeiten gehen, wenn ihr Kind zehn Monate alt ist. Sicher ist, dass das Elterngeld Plus für Männer eine Chance ist. Wenn diese nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren, zum Beispiel für vier und nicht vor zwei Monate, können sie mit dem Elterngeld Plus in Zukunft mehr für ihre Familie herausholen.
Länger krankenversichert
Ganz gleich, ob die Mütter oder Väter das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus wählen: Solange sie es bekommen, sind sie gesetzlich krankenversichert und müssen hierfür keine Beiträge zahlen. Das ist beispielsweise für Eltern ein Vorteil, die nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes keinen Job haben und die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen müssten. Wenn sie das Elterngeld Plus für 24 statt für 12 Monate das Basiselterngeld beantragen, können sie sich länger beitragsfrei Krankenversichern.
Achtung:
Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen bekommen normalerweise über acht Wochen Mutterschaftsgeld, nachdem das Kind geboren wurde. Die Lebensmonate eines Kindes, in welchen Mutterschaftsgeld bezahlt wird, sind Basiselterngeld-Monate. Zwei von den zwölf Monaten Basiselterngeld, die den Müttern zustehen, sind folglich bereits durch das Mutterschaftsgeld verbraucht. Die Folge: Diese Frauen können normalerweise lediglich 10 Monate Basiselterngeld zu 20 Monaten des Elterngeldes Plus umwandeln.
Partnerschaftsbonus von vier Monaten
Wenn Paare sich in vier Monaten, die aufeinanderfolgen, die Kinderbetreuung teilen und dabei Teilzeit arbeiten, bekommen sie weitere vier Monate das Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus). Diesen Bonus erhält lediglich, wer in Teilzeit mindestens 25 und maximal 30 Stunden in der Woche zur Arbeit geht. Eltern haben dabei darauf Anspruch, ihre Arbeitszeit reduzieren zu können.
Achtung:
Das Elterngeld wird grundsätzlich für die Lebensmonate des Babys gezahlt, nicht aber für Kalendermonate. Wenn das Baby am 4. August geboren wurde und die Eltern den Partnerschaftsbonus im Anschluss an die ersten 14 Lebensmonate haben wollen, müssen sie für die Arbeitszeit die Vorgabe in diesen Phasen einhalten:
- vom 4. Oktober bis 3. November 2016 (15. Lebensmonat),
- vom 4. November bis 3. Dezember 2016 (16. Lebensmonat),
- vom 4. Dezember 2016 bis zum 3. Januar 2017 (17. Lebensmonat) sowie
- vom 4. Januar bis zum 3. Februar 2017 (18. Lebensmonat).
Arbeitszeit wird durch Sachbearbeiter geprüft
Man muss den Elterngeldstellen zum Schluss der Elterngeldphase Bescheinigungen über die wirklich geleistete Arbeitszeit vorlegen. Wenn ein Partner zu wenig oder zu viel arbeitet, ist es Pflicht, dass die Paare den Bonus zurückgeben. Selbstständige haben es einfacher: Sie teilen sich ihre Arbeitszeit selbst ein. Hier reicht es, wenn sie sie glaubhaft versichern.
Achtung: Wenn Frauen pro Woche 20 Stunden oder weniger ihrer Arbeit nachgehen, müssen sie ihre Arbeitszeit für den Partnerschaftsbonus erhöhen. Den dadurch entstehenden höheren Nettolohn müssen sie der Elterngeldstelle umgehend mitteilen. Ansonsten merkt der Sachbearbeiter den Lohnanstieg erst zum Ende der Elterngeldphase und es können Rückforderungen auf die Eltern zu kommen.
Sowohl Mütter als auch Väter müssen im Elterngeldantrag angeben, für welchen Zeitraum sie Elterngeld Plus und Basiselterngeld haben möchten. Es ist jedoch später noch möglich, diese Angaben zu ändern. Es ist lediglich nicht mehr möglich, rückwirkende Änderungen für schon ausgezahlte Elterngeldmonate vorzunehmen.
Von Elterngeldstellen beraten lassen
Die Fakten zur Elternzeit und zum Elterngeld sind keine leichte Kost. Auch Fachleute müssen damit kämpfen. Dirk Dau, ehemals Richter am Bundessozialgericht, meint zur Einführung des Elterngeldes Plus: „Die gesetzliche Komplexität hat einen Grad erreicht, der eine Anwendung durch die Betroffenen selbst nahezu unmöglich macht.“ Hilfe können Eltern auf einer eigens eingerichteten Webseite des Bundesfamilienministeriums online finden. Sie ist unter www.elterngeld-plus.de erreichbar. Außerdem sollte sich niemand scheuen, die Elterngeldstellen zu kontaktieren und dort Fragen zu stellen.