Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Diese Versicherungen sind von der Steuer absetzbar
In den letzten Jahren hat sich im Steuerrecht einiges für Verbraucher zum Positiven hin verändert. Im Bereich der Versicherungen ist es zum Beispiel so, dass die Anzahl der absetzbaren Versicherungsarten gestiegen ist. Allerdings muss beim Anfertigen der Einkommensteuerklärung darauf geachtet werden, um welche Versicherungsarten es sich im Detail handelt. Dabei wird vor allem unterschieden, ob berufliche oder private Risiken abgesichert werden.
Beiträge zu Versicherungen als Werbungskosten absetzbar
Bei verschiedenen Versicherungen, mit denen ein berufliches Risiko abgesichert wird, erfolgt die Absetzbarkeit im Zuge der Werbungskosten. In diesen Bereich fallen in erster Linie die folgenden Versicherungsarten:
- Berufshaftpflichtversicherung
- spezielle Unfallversicherung (nur für Berufsunfälle)
- Rechtsschutzversicherung (Baustein: Arbeitsrechtsschutz)
- Dienstunfähigkeitsversicherung (ausschließlich für im öffentlichen Dienst Beschäftigte)
Beiträge zu diesen Versicherungen können - natürlich unter Berücksichtigung geltender Höchstgrenzen - im Zuge der Einkommensteuererklärung in die Spalte Werbungskosten eingetragen werden.
Diese Versicherungsprämien zählen zu den Sonderausgaben
Neben den zuvor genannten Versicherungsarten gibt es eine Reihe von Versicherungen, die keine beruflichen Gefahren, wohl aber private Risiken absichern. Bei diesen Versicherungen ist es so, dass die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. In erster Linie sind an dieser Stelle die
- Berufsunfähigkeitsversicherung,
- private Unfallversicherung
- private Haftpflichtversicherung,
- private Krankenversicherung
- private Pflegeversicherung sowie die
- Kfz-Haftpflichtversicherung zu nennen.
Natürlich fallen auch die Sozialversicherungen in diesen Bereich, wie zum Beispiel die gesetzliche Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Falls Beiträge zu Versicherungen gezahlt werden, die teilweise berufliche und teilweise private Risiken absichern, so ist auch bei der Absetzbarkeit darauf zu achten, dass eine Aufteilung auf Werbungskosten und Sonderausgaben erfolgt.