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Dies müssen Besitzer von Drohnen beachten

Drohnen werden im militärischen Bereich immer häufiger eingesetzt. Aber auch für zivile Zwecke werden in steigendem Maße die ferngesteuerten Fluggeräte verwendet: von Logistik-Unternehmen, Vermessungsingenieuren, Filmcrews, Forschern oder Privatleuten, die diese Technik als ihr neues Hobby entdeckt haben. Doch viele Nutzer sind der Meinung, dass sich dieses „Spielzeug“ genauso sorglos einsetzen lässt wie eine Modelleisenbahn. Das ist ein Irrtum, der sehr teuer werden kann.

Multicopter sind nicht so ungefährlich wie Honigbienen

Unbemannte Drohnen können mit einem Mausklick im Internet bestellt werden und wurden in letzter Zeit immer preisgünstiger. Da man für nicht kommerziell genutzte Drohnen mit einem Gewicht von weniger als fünf Kilogramm keine Qualifikation nachweisen muss und es keine Altersbeschränkung gibt, werden sie oft schon von Kindern gesteuert. 

Das hat Folgen:
Meldungen über Beinahe-Kollisionen mit Flugzeugen, die sich im Landeanflug auf Flughäfen befinden, nehmen ständig zu. Während des Nachtslaloms im Dezember 2015 im italienischen Madonna di Campiglio stürzte eine Kameradrohne so knapp hinter dem österreichischen Sportler Marcel Hirscher ab, dass dieser deren Fall gespürt hat.

Doch es sind auch andere Unfälle wahrscheinlich:
Eine kaputte Fensterscheibe nach einem Manövrierfehler hinterlässt einen überschaubaren und begrenzten Schaden. Ist aber der Akku einer Drohne ausgerechnet über einer stark befahrenen Straße leer, sind die Folgen eines Multicopter-Absturzes nicht mehr kalkulierbar.

Am Flughafen München behinderte eine Drohne den Landeanflug eines Airbus

Dass die Gefahren, die von einer Drohne ausgehen können, kein Schreckensszenario sind, wurde im August auf dem Flughafen in München deutlich. Dort kam in 1700 Meter Höhe eine Drohne einem mit 110 Menschen besetzten Lufthansa-Airbus beim Landeanflug gefährlich nahe. Für eine Kollision der Drohne mit der rechten Flügelspitze des Airbusses sollen gerade mal zehn Meter gefehlt haben. Den Passagieren und Besatzungsmitgliedern hätte es wohl nicht viel genutzt, dass der Einsatz von Drohnen in Flughafennähe verboten ist.

Die Haftpflichtversicherung springt nicht für Drohnen-Schäden ein

Drohnen müssen wie alle Fluggeräte versichert werden. Seit 2005 ist für sie nach dem Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Eine Ausnahme und damit eine Befreiung von der Versicherungspflicht gibt es nur dann, wenn das Fluggerät ausschließlich als Spielzeug genutzt wird.

Doch ab wann ist es kein Spielzeug mehr?

Diese Frage ist bislang rechtlich nicht eindeutig beantwortet, sodass sich Käufer mit ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen sollten, bevor ihre Drohne in der Luft die ersten Kreise zieht. In den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind Drohnen nicht automatisch enthalten. Die Kosten für eine zusätzliche Haftpflicht sind aber nicht so groß, dass Drohnenpiloten auf sie verzichten sollten: Für etwa 40 Euro pro Jahr kann eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

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