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Dachverband entwickelt Musterbedingungen für Cyberversicherungen

Deutsche Firmen stehen einer Gefahr gegenüber, die die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt: Cyberattacken haben ein so großes Ausmaß angenommen, dass zwischen 2010 und 2015 allein in Deutschland durch sie ein Schaden von insgesamt mehr als 65 Milliarden Euro entstanden ist. Als besonders beliebtes Einfallstor für die kriminellen Aktivitäten gelten dabei Cloud- und Webanwendungen.

Doch den betroffenen Unternehmen entstehen hier nicht nur finanzielle, sondern auch Imageschäden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) schätzen das Risiko, selbst Opfer eines Cyberangriffs zu werden, als sehr gering ein: Sie halten sich für zu klein oder ihre Daten für zu uninteressant, um in den Fokus der Kriminellen zu geraten. Dass das ein Irrtum ist, belegt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die im März 2017 veröffentlicht wurde. Danach haben bereits 28 % der zu den KMU gehörenden Firmen Erfahrungen mit Cyberkriminalität gemacht.

Mit einer Cyberversicherung die Risiken eindämmen

Nicht nur der GDV, sondern auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik halten spezielle Cyberversicherungen für eine gute Möglichkeit, das Sicherheitsniveau der Firmen-IT in zahlreichen Unternehmen deutlich zu erhöhen. Um sowohl die Beratungsqualität der Versicherungsvermittler zu erhöhen als auch sowohl für die Kunden als auch die Versicherungsmakler eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Angeboten zu gewährleisten, hat der GDV unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice veröffentlicht. Sie richten sich unmittelbar an die Zielgruppe der KMU, da sie auf die Anforderungen von Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz bis zu 50 Millionen Euro zugeschnitten sind.

Einem Abschluss einer Cyberversicherung soll künftig eine Risikoeinschätzung mithilfe eines eigens hierfür konzipierten Fragebogens vorausgehen. Er gibt über die Schwachstellen der firmeneigenen IT Auskunft und wird durch Fragenbereiche ergänzt, die insbesondere denjenigen Unternehmen gestellt werden, die eine vernetzte Produktion oder Internethandel betreiben oder aber mit sensiblen Daten arbeiten.

Die Musterbedingungen sind ein Grundgerüst, auf das sich die dem GDV angeschlossenen Versicherer verständigt haben. Sie enthalten beispielsweise Regelungen zum Haftpflichtversicherungsschutz, dem Versicherungsschutz für die dem Unternehmen z. B. nach einer Datenwiederherstellung oder Betriebsunterbrechung entstandenen Schäden und weitere versicherungsrechtliche Positionen. Sowohl die Musterbedingungen als auch der Muster-Fragebogen zur Risikoeinschätzung können auf der Webseite des GDV (www.gdv.de) eingesehen werden.

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