Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Burn-out, Depressionen und Rückenschmerzen – wenn Arbeit krank macht
Wer in der heutigen Zeit im Berufsleben mithalten möchte, stößt dabei schnell an seine körperlichen und geistigen Grenzen. Das Tempo im Arbeitsalltag ist für Arbeitnehmer nicht immer zu schaffen – und so bleiben langfristig viele Erwerbstätige aus Krankheitsgründen auf der Strecke. Insbesondere die Veränderung der Strukturen und die Globalisierung hat aus der Berufswelt ein regelrechtes Wettrennen gemacht: Wer Karriere machen möchte, steht hierbei unter enormem Leistungsdruck – und Berufseinsteigern wird schnell klar: Die Zeiten, in denen Überstunden noch die Ausnahme waren, sind unwiderruflich vorbei.
Frust am Arbeitsplatz führt zu körperlichen Beschwerden
Eine dauerhafte Überforderung im beruflichen Alltag wirkt sich nicht nur auf die Motivation und Leistungsfähigkeit, sondern auch auf das körperliche Wohlbefinden aus. Bekannte Symptome sind dabei
- anhaltende Erschöpfungszustände
- chronische Müdigkeit
- Einschlaf- und Durchschlafschwierigkeiten
- sexuelle Probleme wie Libidoverlust oder Verlust der sexuellen Leistungsfähigkeit
- Schwächung des Immunsystems
- chronische Kopfschmerzen
- Probleme im Magen-Darm-Bereich
- Rückenschmerzen.
Ein Blick in die Krankenstatistik1 zeigt: Ausfälle, die sich auf Stress und psychische Ursachen zurückführen lassen, steigen immer weiter an. Das wirkt sich nicht nur auf den einzelnen Arbeitgeber aus, sondern auch auf die Volkswirtschaft insgesamt – der Schaden summierte sich in den vergangenen Jahren auf mehrere Milliarden Euro.
Wirksame Maßnahmen gegen den Stress
Wenn sich der berufliche Stress einmal manifestiert hat, ist es für den Einzelnen schwer, aus der Spirale der Belastung wieder auszubrechen. Krankenkassen bieten Versicherten dabei ihre Unterstützung an – ob Entspannungstechniken, Sport oder psychologische Behandlung: Es gibt viele Optionen, die Ihnen die Gelegenheit geben, das Ruder herumzureißen. Wichtig ist aber immer, dass Sie sich selbst nach außen mitteilen – geben Sie Ihrem Umfeld deutlich zu verstehen, dass Ihre persönlichen Grenzen der Leistungsbereitschaft überschritten werden.
Sprechen Sie auch am Arbeitsplatz die Belastung an – Ihre Gesundheit liegt auch im Interesse von Vorgesetzten. Vielleicht lassen sich durch einfache Maßnahmen bereits deutliche Verbesserungen herbeiführen: Eine Verschiebung von Arbeitszeiten oder die Möglichkeit zum Homeoffice sind beliebte Alternativen zu eingefahrenen Arbeitsabläufen und betrieblichen Prozessen.
Wenn es nicht mehr weitergeht: Berufsunfähigkeitsversicherung
Angesichts der Tatsache, dass nicht nur Stress für dauerhafte Ausfallzeiten durch Erkrankungen sorgt, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch frühzeitig schon zu empfehlen. Experten raten auch bei Berufsanfängern zur diesbezüglichen Absicherung – denn die finanziellen Belastungen sind besonders in jungen Jahren nur schwer aufzufangen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift immer dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer durch einen Unfall oder eine Krankheit zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Dazu zählt auch die eigene Pflegebedürftigkeit ab Stufe 1 – sofern dies durch den Versicherungsvertrag abgedeckt wird.
Der Gesetzgeber hat den Begriff der Berufsunfähigkeit klar definiert: In § 240 Absatz 2 des Sozialversicherungsbuches VI ist die Berufsunfähigkeit als Verlust der Erwerbsfähigkeit im ausgeübten Beruf definiert. Dabei ist die Berufsunfähigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, dem Umfang der Tätigkeit angemessen nachzukommen.
Was die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit unterscheidet
Während sich die Berufsunfähigkeit immer auf den ausgeübten Beruf bezieht, erstreckt sich eine Erwerbsunfähigkeit auch auf andere, zumutbare Tätigkeiten – erwerbsunfähig ist demnach, wer überhaupt keiner Arbeit nachgehen kann, die seinen Lebensunterhalt sichert.
Häufig kommt es hier zu Unklarheiten:
- Bei einer Berufsunfähigkeit ist dem Versicherten durchaus zuzumuten, anstelle der eigentlichen Tätigkeit eine andere, ebenfalls zumutbare Arbeit aufzunehmen. Damit greift die Versicherung die Möglichkeit auf, den Lebensunterhalt immer noch durch eigene Kraft zu bewältigen. Zulässig ist hier auch der Verweis auf frühere Tätigkeiten – auch, wenn diese nicht zum bevorzugten Betätigungsfeld des Versicherten zählen. Daher ist es wichtig, dass Sie auf den Verzicht auf die Verweisungsklausel im Versicherungsvertrag (abstrakte Verweisung) bestehen und sich notfalls für eine andere Versicherungsgesellschaft entscheiden.
- Ebenfalls ist entscheidend, dass sich die Einschränkung auf mindestens 50 Prozent der eigentlichen Arbeitsleistung auswirkt – was je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich ausgestaltet ist. Eine Vollzeitbeschäftigte, die laut Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Stelle besetzt, ist damit erst dann berufsunfähig, wenn sie weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten kann – demgegenüber ist ein Teilzeitbeschäftigter mit 20-Stunden-Vertrag bereits dann berufsunfähig, wenn er krankheitsbedingt nur weniger als 10 Stunden in der Woche einsatzfähig ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Berufsanfänger?
Wer gerade frisch in den Job startet, macht sich in der Regel noch keine Gedanken über Probleme oder Schwierigkeiten, die im Lauf des Berufslebens auftreten können. Trotzdem ist es sinnvoll, auch dann schon über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken – zum einen sind die Beiträge in jungen Jahren deutlich günstiger, zum anderen ist die gesundheitliche Ausgangssituation versicherungstechnisch besser: Wer schon einmal wegen diverser Erkrankungen in Behandlung war, muss in späteren Jahren damit rechnen, dass sich die Beiträge aufgrund der persönlichen Anamnese erhöhen.
Vergleichen Sie daher die Angebote der unterschiedlichen Anbieter, um einen umfassenden Schutz zu günstigen Konditionen zu erhalten – denn dann können Sie voll abgesichert im Berufsleben voll durchstarten!