Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Mit einer Bootshaftpflicht geht man bei Schäden nicht finanziell unter
Wenn die Tage wieder länger und wärmer werden, zieht es auch die Wassersportler wieder hinaus auf die Meere und Binnengewässer. Keine Frage: Sowohl von fahrenden als auch vor Anker liegenden Booten können Gefahren ausgehen. Sind die Schäden mit einem Ruder-, Paddel- oder Tretboot entstanden, kommt die private Haftpflichtversicherung für sie auf. Das sieht bei Motor- und Segelbooten anders aus:
Für sie sollte eine separate Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, auch wenn sie in Deutschland nicht verpflichtend ist. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät dabei zu einer Deckungssumme von nicht unter 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Verbraucher sollten auch darauf achten, dass ihre Police eine Forderungsausfalldeckung enthält: Nur, wenn sie im Vertrag enthalten ist, kommt der Versicherer auch für die Schäden auf, die Dritte verursacht haben, die diese jedoch nicht begleichen können. Die Prämienhöhe für eine Bootshaftpflichtversicherung richtet sich im Wesentlichen nach der Stärke des Motors bzw. der Fläche der Segel.