Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen

Informatives, Ratgeber, Nachrichten und Hintergründe zu den Themen Versicherungen, Finanzen (Geldanlage und Kredite) sowie Altersvorsorge.
2 minutes reading time (383 words)

BGH: Berufsunfähigkeit muss sofort überprüft werden

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wollen sich Verbraucher gegen die Situation absichern, infolge einer Erkrankung, einer Verletzung oder durch den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage zu sein, ihren Beruf auszuüben. Offenbar ist es aber gängige Praxis einiger Versicherer, sich mit der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen Zeit zu lassen und dem Versicherten zunächst die vereinbarte Leistung zu zahlen. Im vor dem Bundesgerichtshof (BGH; Az. IV ZR 280/15 vom 15. Februar 2017) verhandelten Fall wurde die Zahlung jedoch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ geleistet.

Versicherung muss Benachteiligung der Verbraucher vermeiden

Im vorliegenden Fall hatte eine Versicherte die Zahlung der BU beantragt, nachdem sie bereits seit mehreren Monaten arbeitsunfähig erkrankt war. Die Versicherung zahlte zunächst mit dem Vorbehalt „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ für elf Monate bis zum Ende des Kalenderjahres die Leistung aus und kündigte eine daran anschließende Leistungsprüfung an. Die Versicherungsnehmerin stimmte zu. Nachdem die unter dem Vorbehalt zugesagte Leistungsdauer abgelaufen war, stellte die Versicherung ihre Zahlungen ein und sorgte erst dann für eine Begutachtung durch einen Facharzt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass es der Erkrankten wieder so gut geht, dass sie ihrem Beruf weiter nachgehen kann. Zusammen mit dem Ergebnis dieser ärztlichen Einschätzung wurde der Versicherten sieben Monate nach der Zahlungseinstellung mitgeteilt, dass sie keine weiteren als die bisher erhaltenen Versicherungsleistungen bekommen wird. Es ging für die dann klagende Versicherungsnehmerin um rd. 6.000 Euro, die sich aus den von ihr geforderten Rentenleistungen nach der Einstellung der Zahlungen, Beitragsrückerstattungen sowie Zinsen zusammensetzten.

Eine BU dient dazu, die Existenz des Versicherten abzusichern. Der BGH bestätigte zwar, dass alle individuellen vertraglichen Absprachen, in denen es um die sachliche und zeitliche Regelung der Leistungspflicht gehe, zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden könnten. Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass durchschnittliche Versicherungsnehmer - im Gegensatz zu den Assekuranzen - die Tragweite der üblichen Regelungen hinsichtlich der Erklärung eines Leistungsanerkenntnisses nur schwer oder auch gar nicht übersehen können. Sie stellten klar, dass Versicherungsnehmer durch solche Vereinbarungen nicht benachteiligt und in ihren Rechten beschränkt werden dürfen. Die Verschiebung der Leistungsüberprüfung um fast ein Jahr benachteilige Versicherte auch dann, wenn sie über die Folgen einer befristeten Zahlungszusage informiert werden.

Die Rechtsprechung des BGH hat sich einmal mehr als verbraucherfreundlich erwiesen. Versicherungskunden sollten sich jedoch vorsorglich rechtlichen Rat holen, ehe sie in einem mit diesem vergleichbaren Fall ihre Unterschrift unter eine Vereinbarung setzen.

Kreditkarten: Informatives für Verbraucher
Vereinfachte Schadenregulierung bei Massenunfällen

Ähnliche Beiträge

© 2022 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite